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Versicherungsmakler / Versicherungsfragen / Kfz-Versicherung

Zahlt die Versicherung bei einem Unfall mit Sommerreifen im Winter?

Kurz gesagt

Bei einem Unfall mit Sommerreifen im Winter zahlt die Versicherung den Schaden des anderen: Ihre Haftpflicht darf wegen grober Fahrlässigkeit nicht kürzen. Bei Glätte droht aber eine höhere Mitschuld, und die Vollkasko darf den Schaden an Ihrem Auto kürzen. Dazu kommen 60 bis 120 Euro Bußgeld und ein Punkt.

Zahlt die Versicherung bei einem Unfall mit Sommerreifen im Winter?

Was es kostet

Öffentlich genannte Bußgelder und Reifenkosten, Stand 2024 bis 2026.

BeispielRichtwert
Sommerreifen bei Winterverhältnissen60 Euro und 1 Punkt
Mit Behinderung, Gefährdung oder Unfall80, 100 oder 120 Euro und 1 Punkt
Reifensatz für einen Kompaktwagenetwa 500 bis 600 Euro
Vier neue Reifen mit Montage, Volkswagenetwa 530 bis 695 Euro
Wechsel und Einlagerung je Terminetwa 50 bis 100 Euro, 100 bis 200 Euro im Jahr

Stand Oktober 2026, aus Bußgeldtabellen, Werkstattpreisen und Ratgebern.

Die Kürzungsquote im Rechenbeispiel ist Richtwert aus der Angebotspraxis,

Gerichte entscheiden im Einzelfall.

Ob Ihr Tarif auf den Einwand grober Fahrlässigkeit verzichtet, prüfen wir;

das genaue Angebot holen wir ein.

Rechenbeispiel

Rutschunfall auf Schneematsch, eigenes Auto beschädigt

Ein Fahrer rutscht im Januar mit Sommerreifen auf Schneematsch in eine Leitplanke. Kein anderes Auto ist beteiligt, er hat Vollkasko mit 300 Euro Selbstbeteiligung.

Reparatur am eigenen Auto6.000 Euro
Leitplanke, zahlt die Haftpflichtetwa 2.000 Euro
Vollkasko mit Kürzung um ein Dritteletwa 3.800 Euro Erstattung
Vollkasko mit Verzicht auf den Einwand grober Fahrlässigkeit5.700 Euro Erstattung
Bußgeld mit Unfall120 Euro und 1 Punkt

Ohne Verzicht im Tarif bleiben rund 2.200 Euro bei Ihnen, mit Verzicht nur die Selbstbeteiligung. Ein Satz Winterreifen hätte etwa 500 bis 600 Euro gekostet. Rechnung mit Richtwerten.

Die Haftpflicht zahlt den Schaden des anderen

Wer mit Sommerreifen auf Schnee in ein anderes Auto rutscht, ist trotzdem versichert. Die Kfz-Haftpflicht zahlt den Schaden des Unfallgegners. Nach § 103 VVG ist sie nur bei vorsätzlich herbeigeführtem Schaden leistungsfrei, grobe Fahrlässigkeit reicht dafür nicht.

Ihre Haftpflicht wird nach dem Unfall zurückgestuft, wie bei jedem anderen Schaden auch. Die falschen Reifen machen die Rückstufung nicht größer, sie können aber Ihren Anteil an der Schuld erhöhen.

Mitschuld: die Reifen zählen bei der Quote

Bei einem Unfall mit zwei Beteiligten verteilen Gerichte die Schuld nach Anteilen. Sommerreifen bei Glätte sprechen gegen Sie, weil Sie länger bremsen und schlechter lenken. Auch wenn der andere die Vorfahrt genommen hat, kann Ihnen deshalb ein Teil des Schadens bleiben.

Entscheidend ist, ob die Reifen den Unfall mit verursacht haben. Bei trockener Straße und Plusgraden spielt die Bereifung kaum eine Rolle. Auf festgefahrenem Schnee dagegen sehr wohl.

LageHaftpflichtVollkasko für Ihr Auto
Trockene Straße, kein Frostzahltzahlt in der Regel voll
Leichte Glätte, Unfall auch mit Winterreifen kaum vermeidbarzahltzahlt meist voll
Schneefahrbahn, Sommerreifen klar ursächlichzahlt, Mitschuld möglichKürzung wegen grober Fahrlässigkeit möglich
Fahrt ins Hochgebirge im Winter mit SommerreifenzahltKürzung bis zur Leistungsfreiheit möglich
Tarif verzichtet auf den Einwand grober Fahrlässigkeitzahltzahlt voll

Wann die Vollkasko kürzen darf

Den Schaden an Ihrem eigenen Auto zahlt die Vollkasko. Führen Sie den Unfall grob fahrlässig herbei, darf sie nach § 81 Absatz 2 VVG die Leistung im Verhältnis zur Schwere des Verschuldens kürzen. Ob Sommerreifen im Winter grob fahrlässig sind, hat der Bundesgerichtshof nicht entschieden, die Gerichte urteilen unterschiedlich.

Das Oberlandesgericht Frankfurt hat die Fahrt mit Sommerreifen in ein Skigebiet als grob fahrlässig gewertet (Aktenzeichen 3 U 186/02). Das Landgericht Hamburg ließ die Kasko dagegen voll zahlen, weil der Rutschunfall auf Schnee auch mit Winterreifen hätte passieren können (Aktenzeichen 331 S 137/09). Der Versicherer muss also zeigen, dass die Reifen den Unfall ausgelöst haben.

Reifenpflicht und Bußgeld

In Deutschland gibt es keine Pflicht nach Datum. § 2 Absatz 3a StVO verlangt passende Reifen nur bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte. Seit 1. Oktober 2024 gelten dafür nur noch Reifen mit Alpine-Symbol, einem Berg mit Schneeflocke. Auch Ganzjahresreifen mit diesem Symbol sind erlaubt.

Wer bei solchen Verhältnissen mit Sommerreifen fährt, zahlt 60 Euro und bekommt einen Punkt. Mit Behinderung anderer sind es 80 Euro, mit Gefährdung 100 Euro, mit Unfall 120 Euro, jeweils mit einem Punkt.

Wann Sie keine Winterreifen brauchen

Wer im Winter nur bei trockener Straße fährt und das Auto bei Schnee stehen lässt, darf Sommerreifen fahren. Auch Parken mit Sommerreifen ist erlaubt. Das Risiko liegt dann bei Ihnen: Überrascht Sie die Glätte unterwegs, gelten die Regeln oben.

Für Wenigfahrer im Flachland sind Ganzjahresreifen mit Alpine-Symbol oft die günstigere Wahl, weil der Wechsel zweimal im Jahr entfällt.

Schritt für Schritt

  1. Unfallstelle, Straßenzustand und Reifen fotografieren.
  2. Den Unfall wahrheitsgemäß melden, auch die Bereifung.
  3. In den Bedingungen nach dem Verzicht auf den Einwand grober Fahrlässigkeit suchen.
  4. Bei einer Kürzung prüfen lassen, ob die Reifen den Unfall wirklich verursacht haben.
  5. Für den nächsten Winter Reifen mit Alpine-Symbol aufziehen.

Checkliste

  • Reifen mit Alpine-Symbol auf allen vier Rädern
  • Profiltiefe für den Winter mindestens 4 mm empfohlen
  • Vollkasko mit Verzicht auf den Einwand grober Fahrlässigkeit
  • Reifenwechsel rechtzeitig im Oktober geplant
  • Bei Glätte ohne passende Reifen das Auto stehen lassen

Häufige Fehler

  • Glauben, ohne Winterreifen gebe es gar keinen Versicherungsschutz
  • Alte M+S-Reifen ohne Alpine-Symbol weiterfahren
  • Gegenüber der Versicherung die Bereifung verschweigen
  • Eine Kürzung ohne Prüfung hinnehmen, obwohl die Straße trocken war

Fragen und Antworten

Häufig gefragt

Zahlt die Haftpflicht, wenn ich mit Sommerreifen einen Unfall baue?

Ja.

Der Unfallgegner bekommt seinen Schaden ersetzt.

Die Haftpflicht darf nur bei Vorsatz die Leistung verweigern.

Wie viel kürzt die Vollkasko?

Das hängt von der Schwere des Verschuldens ab.

Bei leichter Glätte oft gar nicht,

bei einer Fahrt auf Schnee in die Berge kann es bis zur vollen Ablehnung gehen.

Gilt die Winterreifenpflicht nach Datum?

Nein.

Sie gilt bei Glätte durch Eis oder Schnee.

Die Faustregel von Oktober bis Ostern ist eine Empfehlung, kein Gesetz.

Reichen Ganzjahresreifen?

Ja, wenn sie das Alpine-Symbol tragen.

Reine M+S-Reifen genügen seit 1.

Oktober 2024 nicht mehr.

Zahlt die Teilkasko bei einem Wildunfall mit Sommerreifen?

In der Regel ja, wenn die Reifen beim Zusammenstoß keine Rolle spielten.

Rutschen Sie wegen der Reifen ins Tier oder daran vorbei, kann auch dort gekürzt werden.

Was gilt im Ausland?

Österreich und andere Länder haben eigene Regeln, teils mit festen Zeiträumen.

Prüfen Sie vor der Winterreise die Vorschriften des Ziellands.

Quellen

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