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Kurz gesagt
Bei einem Unfall mit Sommerreifen im Winter zahlt die Versicherung den Schaden des anderen: Ihre Haftpflicht darf wegen grober Fahrlässigkeit nicht kürzen. Bei Glätte droht aber eine höhere Mitschuld, und die Vollkasko darf den Schaden an Ihrem Auto kürzen. Dazu kommen 60 bis 120 Euro Bußgeld und ein Punkt.
Öffentlich genannte Bußgelder und Reifenkosten, Stand 2024 bis 2026.
| Beispiel | Richtwert |
|---|---|
| Sommerreifen bei Winterverhältnissen | 60 Euro und 1 Punkt |
| Mit Behinderung, Gefährdung oder Unfall | 80, 100 oder 120 Euro und 1 Punkt |
| Reifensatz für einen Kompaktwagen | etwa 500 bis 600 Euro |
| Vier neue Reifen mit Montage, Volkswagen | etwa 530 bis 695 Euro |
| Wechsel und Einlagerung je Termin | etwa 50 bis 100 Euro, 100 bis 200 Euro im Jahr |
Stand Oktober 2026, aus Bußgeldtabellen, Werkstattpreisen und Ratgebern.
Die Kürzungsquote im Rechenbeispiel ist Richtwert aus der Angebotspraxis,
Gerichte entscheiden im Einzelfall.
Ob Ihr Tarif auf den Einwand grober Fahrlässigkeit verzichtet, prüfen wir;
das genaue Angebot holen wir ein.
Rechenbeispiel
Ein Fahrer rutscht im Januar mit Sommerreifen auf Schneematsch in eine Leitplanke. Kein anderes Auto ist beteiligt, er hat Vollkasko mit 300 Euro Selbstbeteiligung.
| Reparatur am eigenen Auto | 6.000 Euro |
| Leitplanke, zahlt die Haftpflicht | etwa 2.000 Euro |
| Vollkasko mit Kürzung um ein Drittel | etwa 3.800 Euro Erstattung |
| Vollkasko mit Verzicht auf den Einwand grober Fahrlässigkeit | 5.700 Euro Erstattung |
| Bußgeld mit Unfall | 120 Euro und 1 Punkt |
Ohne Verzicht im Tarif bleiben rund 2.200 Euro bei Ihnen, mit Verzicht nur die Selbstbeteiligung. Ein Satz Winterreifen hätte etwa 500 bis 600 Euro gekostet. Rechnung mit Richtwerten.
Wer mit Sommerreifen auf Schnee in ein anderes Auto rutscht, ist trotzdem versichert. Die Kfz-Haftpflicht zahlt den Schaden des Unfallgegners. Nach § 103 VVG ist sie nur bei vorsätzlich herbeigeführtem Schaden leistungsfrei, grobe Fahrlässigkeit reicht dafür nicht.
Ihre Haftpflicht wird nach dem Unfall zurückgestuft, wie bei jedem anderen Schaden auch. Die falschen Reifen machen die Rückstufung nicht größer, sie können aber Ihren Anteil an der Schuld erhöhen.
Bei einem Unfall mit zwei Beteiligten verteilen Gerichte die Schuld nach Anteilen. Sommerreifen bei Glätte sprechen gegen Sie, weil Sie länger bremsen und schlechter lenken. Auch wenn der andere die Vorfahrt genommen hat, kann Ihnen deshalb ein Teil des Schadens bleiben.
Entscheidend ist, ob die Reifen den Unfall mit verursacht haben. Bei trockener Straße und Plusgraden spielt die Bereifung kaum eine Rolle. Auf festgefahrenem Schnee dagegen sehr wohl.
| Lage | Haftpflicht | Vollkasko für Ihr Auto |
|---|---|---|
| Trockene Straße, kein Frost | zahlt | zahlt in der Regel voll |
| Leichte Glätte, Unfall auch mit Winterreifen kaum vermeidbar | zahlt | zahlt meist voll |
| Schneefahrbahn, Sommerreifen klar ursächlich | zahlt, Mitschuld möglich | Kürzung wegen grober Fahrlässigkeit möglich |
| Fahrt ins Hochgebirge im Winter mit Sommerreifen | zahlt | Kürzung bis zur Leistungsfreiheit möglich |
| Tarif verzichtet auf den Einwand grober Fahrlässigkeit | zahlt | zahlt voll |
Den Schaden an Ihrem eigenen Auto zahlt die Vollkasko. Führen Sie den Unfall grob fahrlässig herbei, darf sie nach § 81 Absatz 2 VVG die Leistung im Verhältnis zur Schwere des Verschuldens kürzen. Ob Sommerreifen im Winter grob fahrlässig sind, hat der Bundesgerichtshof nicht entschieden, die Gerichte urteilen unterschiedlich.
Das Oberlandesgericht Frankfurt hat die Fahrt mit Sommerreifen in ein Skigebiet als grob fahrlässig gewertet (Aktenzeichen 3 U 186/02). Das Landgericht Hamburg ließ die Kasko dagegen voll zahlen, weil der Rutschunfall auf Schnee auch mit Winterreifen hätte passieren können (Aktenzeichen 331 S 137/09). Der Versicherer muss also zeigen, dass die Reifen den Unfall ausgelöst haben.
In Deutschland gibt es keine Pflicht nach Datum. § 2 Absatz 3a StVO verlangt passende Reifen nur bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte. Seit 1. Oktober 2024 gelten dafür nur noch Reifen mit Alpine-Symbol, einem Berg mit Schneeflocke. Auch Ganzjahresreifen mit diesem Symbol sind erlaubt.
Wer bei solchen Verhältnissen mit Sommerreifen fährt, zahlt 60 Euro und bekommt einen Punkt. Mit Behinderung anderer sind es 80 Euro, mit Gefährdung 100 Euro, mit Unfall 120 Euro, jeweils mit einem Punkt.
Wer im Winter nur bei trockener Straße fährt und das Auto bei Schnee stehen lässt, darf Sommerreifen fahren. Auch Parken mit Sommerreifen ist erlaubt. Das Risiko liegt dann bei Ihnen: Überrascht Sie die Glätte unterwegs, gelten die Regeln oben.
Für Wenigfahrer im Flachland sind Ganzjahresreifen mit Alpine-Symbol oft die günstigere Wahl, weil der Wechsel zweimal im Jahr entfällt.
Fragen und Antworten
Ja.
Der Unfallgegner bekommt seinen Schaden ersetzt.
Die Haftpflicht darf nur bei Vorsatz die Leistung verweigern.
Das hängt von der Schwere des Verschuldens ab.
Bei leichter Glätte oft gar nicht,
bei einer Fahrt auf Schnee in die Berge kann es bis zur vollen Ablehnung gehen.
Nein.
Sie gilt bei Glätte durch Eis oder Schnee.
Die Faustregel von Oktober bis Ostern ist eine Empfehlung, kein Gesetz.
Ja, wenn sie das Alpine-Symbol tragen.
Reine M+S-Reifen genügen seit 1.
Oktober 2024 nicht mehr.
In der Regel ja, wenn die Reifen beim Zusammenstoß keine Rolle spielten.
Rutschen Sie wegen der Reifen ins Tier oder daran vorbei, kann auch dort gekürzt werden.
Österreich und andere Länder haben eigene Regeln, teils mit festen Zeiträumen.
Prüfen Sie vor der Winterreise die Vorschriften des Ziellands.
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