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Versicherungsmakler / Versicherungsfragen

Bin ich noch versichert, wenn ich den Beitrag nicht bezahlt habe?

Kurz gesagt

Bin ich noch versichert, wenn ich den Beitrag nicht bezahlt habe? Beim ersten Beitrag oft nicht: Bei einem Schaden vor der Zahlung muss der Versicherer nicht leisten, wenn er Sie deutlich darauf hingewiesen hat (§ 37 VVG). Bei späteren Beiträgen bleibt der Schutz, bis eine Mahnung mit mindestens zwei Wochen Frist abgelaufen ist (§ 38 VVG). Zahlen Sie sofort.

Bin ich noch versichert, wenn ich den Beitrag nicht bezahlt habe?

Was es kostet

Rechenbeispiele zu Fristen und Folgen eines offenen Beitrags. Fristen aus dem VVG.

BeispielRichtwert
Erster Beitrag fällig14 Tage nach Zugang des Versicherungsscheins
Mahnfrist bei Folgebeiträgenmindestens 2 Wochen
Nachzahlen nach Kündigungbinnen 1 Monat, dann Vertrag wieder wirksam
Private Krankenversicherung, Rückstand 900 EuroSäumniszuschlag 9 Euro je angefangenem Monat
Kfz-Haftpflicht, leistungsfrei, Unfallschaden 8.000 Eurodas Opfer bekommt 8.000 Euro, der Versicherer fordert sie von Ihnen zurück

Fristen nach §§ 33, 37, 38, 117 und 193 VVG, Stand Oktober 2026.

Rückstands- und Schadenbeträge sind Richtwerte aus der Angebotspraxis zur Veranschaulichung.

Rechenbeispiel

Hausrat: Lastschrift geplatzt, dann Einbruch

Der Quartalsbeitrag von 40 Euro wird am 1. April nicht abgebucht, weil das Konto leer war. Die Mahnung kommt am 20. April mit einer Frist von zwei Wochen.

Mahnung erhalten20. April
Fristende4. Mai
Einbruch am 28. Aprilversichert, die Frist lief noch
Einbruch am 10. Mai ohne Zahlungnicht versichert

Wer innerhalb der Mahnfrist zahlt, verliert nichts. Nach Fristablauf kann schon ein offener Betrag von 40 Euro einen Schaden von mehreren Tausend Euro ungedeckt lassen.

Der erste Beitrag: Schutz erst mit Zahlung

Den ersten Beitrag müssen Sie unverzüglich nach Ablauf von 14 Tagen nach Zugang des Versicherungsscheins zahlen (§ 33 Abs. 1 VVG). Ist er bei einem Schaden noch nicht bezahlt, muss der Versicherer nicht leisten (§ 37 Abs. 2 VVG). Er darf außerdem vom Vertrag zurücktreten.

Zwei Ausnahmen schützen Sie: Haben Sie die Nichtzahlung nicht zu vertreten, etwa weil das Lastschriftmandat beim Versicherer falsch hinterlegt war, bleibt der Schutz. Und der Versicherer ist nur leistungsfrei, wenn er Sie gesondert in Textform oder durch einen auffälligen Hinweis im Versicherungsschein auf diese Folge aufmerksam gemacht hat.

Folgebeiträge: Mahnung mit Frist

Bleibt ein späterer Beitrag offen, muss der Versicherer Sie in Textform mahnen und eine Zahlungsfrist von mindestens zwei Wochen setzen. Die Mahnung muss den Rückstand genau beziffern und die Folgen nennen, sonst ist sie unwirksam (§ 38 Abs. 1 VVG). Bis zum Fristende sind Sie versichert.

Tritt der Schaden nach Fristablauf ein und sind Sie noch im Verzug, muss der Versicherer nicht zahlen (§ 38 Abs. 2 VVG). Er darf dann auch fristlos kündigen. Zahlen Sie binnen eines Monats nach der Kündigung, wird sie unwirksam; für einen Schaden in der Zwischenzeit bleibt der Versicherer aber leistungsfrei (§ 38 Abs. 3 VVG).

LageSind Sie versichert?
Erster Beitrag offen, mit Hinweis auf die Folgennein, solange nicht gezahlt
Erster Beitrag offen ohne Ihr Verschuldenja
Folgebeitrag offen, Mahnfrist läuft nochja
Folgebeitrag offen, Mahnfrist abgelaufennein, bis zur Zahlung
Gekündigt, binnen eines Monats nachgezahltVertrag läuft weiter, Schaden in der Lücke ungedeckt

Kfz-Haftpflicht: das Opfer bekommt Geld, Sie zahlen

In der Kfz-Haftpflicht ist der Versicherer gegenüber dem Unfallopfer auch dann zur Leistung verpflichtet, wenn er Ihnen gegenüber leistungsfrei ist (§ 117 Abs. 1 VVG). Endet der Vertrag, gilt das gegenüber dem Opfer noch einen Monat, nachdem der Versicherer es der Zulassungsstelle angezeigt hat (§ 117 Abs. 2 VVG).

Für Sie heißt das: Was der Versicherer an das Opfer zahlt, holt er sich von Ihnen zurück (§ 117 Abs. 5 VVG). Ein offener Kfz-Beitrag kann also sehr teuer werden.

Krankenversicherung: Ruhen statt Ende

In der privaten Krankenversicherung gelten Sonderregeln. Bei einem Rückstand von zwei Monatsbeiträgen muss der Versicherer mahnen, und Sie zahlen für jeden angefangenen Monat einen Säumniszuschlag von 1 Prozent des Rückstands (§ 193 Abs. 6 VVG). Bleibt der Rückstand trotz zweiter Mahnung bestehen, ruht der Vertrag.

Solange er ruht, sind Sie im Notlagentarif versichert. Er zahlt vor allem bei akuten Erkrankungen und Schmerzen, Schwangerschaft und Mutterschaft (§ 193 Abs. 7 VVG, § 153 VAG). Sind alle Rückstände samt Säumniszuschlägen bezahlt, läuft der alte Tarif ab dem ersten Tag des übernächsten Monats weiter (§ 193 Abs. 9 VVG).

Was Sie jetzt tun sollten

Zahlen Sie den offenen Beitrag sofort und vollständig, nicht in Raten ohne Absprache. Sprechen Sie mit dem Versicherer, wenn Sie den Beitrag dauerhaft nicht tragen können: Oft lassen sich Zahlweise, Selbstbehalt oder Umfang ändern, statt den Vertrag zu verlieren.

Ein Versicherungsmakler kann klären, welche Frist läuft und ob ein günstigerer Tarif mit gleichem Schutz möglich ist. Bei NAMMERT vermittelt Norman Nammert als Versicherungsmakler, die Courtage zahlt der Versicherer. Einen schon eingetretenen ungedeckten Schaden kann aber niemand nachträglich versichern.

Schritt für Schritt

  1. Mahnung oder Rückbuchung sofort ernst nehmen und das Eingangsdatum notieren.
  2. Den genannten Betrag vollständig überweisen.
  3. Beim Versicherer die Zahlung bestätigen lassen.
  4. Bei dauerhaften Geldproblemen Zahlweise oder Umfang ändern lassen.
  5. Lastschriftmandat und Kontoverbindung prüfen, damit es nicht wieder passiert.

Checkliste

  • Eingangsdatum der Mahnung notiert
  • Fristende ausgerechnet
  • Rückstand vollständig bezahlt
  • Zahlung vom Versicherer bestätigt
  • Kontoverbindung im Vertrag aktuell

Häufige Fehler

  • Die Mahnung liegen lassen, weil der Betrag klein ist
  • Nur einen Teil zahlen und glauben, der Schutz sei damit gesichert
  • Annehmen, nach der Kündigung sei ein Schaden durch Nachzahlung gedeckt
  • Beim Kfz-Beitrag weiterfahren, obwohl der Vertrag gekündigt ist

Fragen und Antworten

Häufig gefragt

Wie lange habe ich nach einer Mahnung Zeit?

Mindestens zwei Wochen ab Zugang der Mahnung, wenn der Versicherer keine längere Frist setzt.

Bin ich versichert, wenn die Lastschrift ohne mein Verschulden scheitert?

Beim ersten Beitrag ja, wenn Sie die Nichtzahlung nicht zu vertreten haben.

Klären Sie den Fehler sofort.

Kann der Versicherer wegen eines offenen Beitrags kündigen?

Ja, nach Ablauf der Mahnfrist fristlos.

Zahlen Sie binnen eines Monats, wird die Kündigung unwirksam.

Fliege ich aus der privaten Krankenversicherung?

Nein.

Der Vertrag ruht, Sie sind im Notlagentarif versichert, bis die Rückstände bezahlt sind.

Muss ich auch Mahnkosten zahlen?

Die Kosten einer wirksamen Mahnung trägt nach dem Gesetz der Versicherungsnehmer.

Die Mahnung muss sie einzeln beziffern.

Quellen

NAMMERT Versicherungsmakler

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Die NAMMERT Assekuradeur GmbH ist ein eigenes Unternehmen.

Sie vermittelt Ihren Vertrag nicht.

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