Habe ich bei einer Beitragserhöhung ein Sonderkündigungsrecht?
Ja, wenn der Versicherer den Beitrag über eine Anpassungsklausel erhöht, ohne dass Ihr Schutz …
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Kurz gesagt
Bin ich noch versichert, wenn ich den Beitrag nicht bezahlt habe? Beim ersten Beitrag oft nicht: Bei einem Schaden vor der Zahlung muss der Versicherer nicht leisten, wenn er Sie deutlich darauf hingewiesen hat (§ 37 VVG). Bei späteren Beiträgen bleibt der Schutz, bis eine Mahnung mit mindestens zwei Wochen Frist abgelaufen ist (§ 38 VVG). Zahlen Sie sofort.
Rechenbeispiele zu Fristen und Folgen eines offenen Beitrags. Fristen aus dem VVG.
| Beispiel | Richtwert |
|---|---|
| Erster Beitrag fällig | 14 Tage nach Zugang des Versicherungsscheins |
| Mahnfrist bei Folgebeiträgen | mindestens 2 Wochen |
| Nachzahlen nach Kündigung | binnen 1 Monat, dann Vertrag wieder wirksam |
| Private Krankenversicherung, Rückstand 900 Euro | Säumniszuschlag 9 Euro je angefangenem Monat |
| Kfz-Haftpflicht, leistungsfrei, Unfallschaden 8.000 Euro | das Opfer bekommt 8.000 Euro, der Versicherer fordert sie von Ihnen zurück |
Fristen nach §§ 33, 37, 38, 117 und 193 VVG, Stand Oktober 2026.
Rückstands- und Schadenbeträge sind Richtwerte aus der Angebotspraxis zur Veranschaulichung.
Rechenbeispiel
Der Quartalsbeitrag von 40 Euro wird am 1. April nicht abgebucht, weil das Konto leer war. Die Mahnung kommt am 20. April mit einer Frist von zwei Wochen.
| Mahnung erhalten | 20. April |
| Fristende | 4. Mai |
| Einbruch am 28. April | versichert, die Frist lief noch |
| Einbruch am 10. Mai ohne Zahlung | nicht versichert |
Wer innerhalb der Mahnfrist zahlt, verliert nichts. Nach Fristablauf kann schon ein offener Betrag von 40 Euro einen Schaden von mehreren Tausend Euro ungedeckt lassen.
Den ersten Beitrag müssen Sie unverzüglich nach Ablauf von 14 Tagen nach Zugang des Versicherungsscheins zahlen (§ 33 Abs. 1 VVG). Ist er bei einem Schaden noch nicht bezahlt, muss der Versicherer nicht leisten (§ 37 Abs. 2 VVG). Er darf außerdem vom Vertrag zurücktreten.
Zwei Ausnahmen schützen Sie: Haben Sie die Nichtzahlung nicht zu vertreten, etwa weil das Lastschriftmandat beim Versicherer falsch hinterlegt war, bleibt der Schutz. Und der Versicherer ist nur leistungsfrei, wenn er Sie gesondert in Textform oder durch einen auffälligen Hinweis im Versicherungsschein auf diese Folge aufmerksam gemacht hat.
Bleibt ein späterer Beitrag offen, muss der Versicherer Sie in Textform mahnen und eine Zahlungsfrist von mindestens zwei Wochen setzen. Die Mahnung muss den Rückstand genau beziffern und die Folgen nennen, sonst ist sie unwirksam (§ 38 Abs. 1 VVG). Bis zum Fristende sind Sie versichert.
Tritt der Schaden nach Fristablauf ein und sind Sie noch im Verzug, muss der Versicherer nicht zahlen (§ 38 Abs. 2 VVG). Er darf dann auch fristlos kündigen. Zahlen Sie binnen eines Monats nach der Kündigung, wird sie unwirksam; für einen Schaden in der Zwischenzeit bleibt der Versicherer aber leistungsfrei (§ 38 Abs. 3 VVG).
| Lage | Sind Sie versichert? |
|---|---|
| Erster Beitrag offen, mit Hinweis auf die Folgen | nein, solange nicht gezahlt |
| Erster Beitrag offen ohne Ihr Verschulden | ja |
| Folgebeitrag offen, Mahnfrist läuft noch | ja |
| Folgebeitrag offen, Mahnfrist abgelaufen | nein, bis zur Zahlung |
| Gekündigt, binnen eines Monats nachgezahlt | Vertrag läuft weiter, Schaden in der Lücke ungedeckt |
In der Kfz-Haftpflicht ist der Versicherer gegenüber dem Unfallopfer auch dann zur Leistung verpflichtet, wenn er Ihnen gegenüber leistungsfrei ist (§ 117 Abs. 1 VVG). Endet der Vertrag, gilt das gegenüber dem Opfer noch einen Monat, nachdem der Versicherer es der Zulassungsstelle angezeigt hat (§ 117 Abs. 2 VVG).
Für Sie heißt das: Was der Versicherer an das Opfer zahlt, holt er sich von Ihnen zurück (§ 117 Abs. 5 VVG). Ein offener Kfz-Beitrag kann also sehr teuer werden.
In der privaten Krankenversicherung gelten Sonderregeln. Bei einem Rückstand von zwei Monatsbeiträgen muss der Versicherer mahnen, und Sie zahlen für jeden angefangenen Monat einen Säumniszuschlag von 1 Prozent des Rückstands (§ 193 Abs. 6 VVG). Bleibt der Rückstand trotz zweiter Mahnung bestehen, ruht der Vertrag.
Solange er ruht, sind Sie im Notlagentarif versichert. Er zahlt vor allem bei akuten Erkrankungen und Schmerzen, Schwangerschaft und Mutterschaft (§ 193 Abs. 7 VVG, § 153 VAG). Sind alle Rückstände samt Säumniszuschlägen bezahlt, läuft der alte Tarif ab dem ersten Tag des übernächsten Monats weiter (§ 193 Abs. 9 VVG).
Zahlen Sie den offenen Beitrag sofort und vollständig, nicht in Raten ohne Absprache. Sprechen Sie mit dem Versicherer, wenn Sie den Beitrag dauerhaft nicht tragen können: Oft lassen sich Zahlweise, Selbstbehalt oder Umfang ändern, statt den Vertrag zu verlieren.
Ein Versicherungsmakler kann klären, welche Frist läuft und ob ein günstigerer Tarif mit gleichem Schutz möglich ist. Bei NAMMERT vermittelt Norman Nammert als Versicherungsmakler, die Courtage zahlt der Versicherer. Einen schon eingetretenen ungedeckten Schaden kann aber niemand nachträglich versichern.
Fragen und Antworten
Mindestens zwei Wochen ab Zugang der Mahnung, wenn der Versicherer keine längere Frist setzt.
Beim ersten Beitrag ja, wenn Sie die Nichtzahlung nicht zu vertreten haben.
Klären Sie den Fehler sofort.
Ja, nach Ablauf der Mahnfrist fristlos.
Zahlen Sie binnen eines Monats, wird die Kündigung unwirksam.
Nein.
Der Vertrag ruht, Sie sind im Notlagentarif versichert, bis die Rückstände bezahlt sind.
Die Kosten einer wirksamen Mahnung trägt nach dem Gesetz der Versicherungsnehmer.
Die Mahnung muss sie einzeln beziffern.
NAMMERT Versicherungsmakler
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Ihr Makler: Norman Nammert, unter der Marke NAMMERT.
Versicherungsmakler mit Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 GewO.
Vermittlerregister D-C08Q-TOSD4-37.
Die NAMMERT Assekuradeur GmbH ist ein eigenes Unternehmen.
Sie vermittelt Ihren Vertrag nicht.
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