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Versicherungsmakler / Versicherungsfragen

Kann ich eine Versicherung nach dem Schaden noch abschließen?

Kurz gesagt

Kann ich eine Versicherung nach dem Schaden noch abschließen? Ja, aber sie zahlt nicht für diesen Schaden. Wer beim Abschluss weiß, dass der Versicherungsfall schon eingetreten ist, bekommt dafür keine Leistung (§ 2 Abs. 2 VVG). Für künftige Schäden schützt der neue Vertrag, oft erst nach einer Wartezeit, in der Rechtsschutzversicherung meist drei Monate.

Kann ich eine Versicherung nach dem Schaden noch abschließen?

Was es kostet

Was ein Abschluss nach dem Schaden noch bringt, zeigen Wartezeiten und Fristen. Beiträge sind Beispiele.

BeispielRichtwert
Haftpflicht nach einem Schaden abgeschlossen, Altschaden 2.000 Euro0 Euro Leistung für den Altschaden
Rechtsschutz, Vertragsstreit beginnt im 2. Monat0 Euro Leistung, Wartezeit 3 Monate
Zahnzusatz mit Wartezeithöchstens 8 Monate bis zum vollen Schutz
Krankenzusatz, allgemeine Wartezeithöchstens 3 Monate

Wartezeiten nach § 197 VVG und den GDV-Musterbedingungen für die Rechtsschutzversicherung;

einzelne Tarife verzichten darauf.

Schadenbeträge sind Richtwerte aus der Angebotspraxis, Stand Oktober 2026.

Rechenbeispiel

Streit mit dem Vermieter, dann Rechtsschutz abgeschlossen

Herr L. bekommt im Februar eine Mieterhöhung, die er für falsch hält, und schließt im März eine Rechtsschutzversicherung ab.

Streit beginntFebruar, vor Vertragsbeginn
Vertragsbeginn1. März
Leistung für den Mietstreit0 Euro
Schutz für neue Mietstreitigkeitenab 1. Juni, nach drei Monaten Wartezeit

Den laufenden Streit muss Herr L. selbst bezahlen. Der Vertrag lohnt sich nur für künftige Streitigkeiten.

Warum der alte Schaden nicht mehr versichert werden kann

Eine Versicherung deckt Risiken, also Ereignisse, die noch ungewiss sind. Ist der Schaden schon passiert, gibt es kein Risiko mehr. Das Gesetz erlaubt zwar eine Rückwärtsversicherung, bei der der Schutz vor dem Vertragsschluss beginnt (§ 2 Abs. 1 VVG). Wussten Sie beim Abschluss aber, dass der Versicherungsfall schon eingetreten ist, muss der Versicherer dafür nicht zahlen (§ 2 Abs. 2 VVG).

Wer einen bekannten Schaden verschweigt und ihn später als neu meldet, riskiert neben der Ablehnung auch eine Strafanzeige wegen Betrugs. Das lohnt sich nie.

Wartezeiten nach dem Abschluss

In manchen Sparten beginnt der volle Schutz erst nach einer Wartezeit. In der Rechtsschutzversicherung sehen die Musterbedingungen drei Monate vor. Ausnahmen gelten unter anderem für Schadenersatz und Strafverfahren. Ein Streit, der in den ersten drei Monaten beginnt, ist dann nicht versichert.

In der Krankenzusatzversicherung dürfen Wartezeiten höchstens drei Monate betragen, für Zahnbehandlung, Zahnersatz, Kieferorthopädie und Psychotherapie höchstens acht Monate (§ 197 Abs. 1 VVG). Viele Tarife verzichten darauf. Eine schon geplante oder laufende Behandlung schließen die Bedingungen aber häufig aus; das hängt vom Bedingungswerk ab.

SparteWas nach einem Schaden gilt
Haftpflicht, Hausrat, Wohngebäudekeine Wartezeit üblich, aber kein Schutz für den bekannten Schaden
Rechtsschutzmeist drei Monate Wartezeit, bekannter Streit bleibt ausgeschlossen
ZahnzusatzWartezeit bis acht Monate möglich, laufende Behandlung oft ausgeschlossen
Kfz-KaskoSchaden vor Vertragsbeginn nicht versichert, Vorschäden auf Nachfrage angeben
Berufsunfähigkeit, LebenGesundheitsfragen; eine bekannte Erkrankung kann zu Ausschluss oder Zuschlag führen

Den Schaden beim Antrag angeben

Fragt der Versicherer im Antrag nach Vorschäden, Erkrankungen oder laufenden Streitigkeiten, müssen Sie wahrheitsgemäß antworten (§ 19 Abs. 1 VVG). Verschweigen Sie den gerade erlebten Schaden, kann der Versicherer je nach Verschulden zurücktreten, kündigen oder die Bedingungen nachträglich ändern.

Oft ist die ehrliche Angabe kein Hindernis: Der Vertrag kommt zustande, nur der bekannte Schaden oder die bekannte Erkrankung wird ausgeschlossen. Ein Versicherungsmakler kann vorher anonym bei mehreren Versicherern anfragen, wer zu welchen Bedingungen annimmt.

Was Sie nach dem Schaden stattdessen tun können

Prüfen Sie zuerst, ob nicht schon ein bestehender Vertrag zahlt. Für einen Wasserschaden kann die Wohngebäudeversicherung des Vermieters zuständig sein, für einen Unfall die Haftpflicht des Verursachers, für ein beschädigtes Mietauto je nach Karte eine Versicherung Ihrer Kreditkarte. Auch eine Familienversicherung über Partner oder Eltern kann greifen.

Danach schließen Sie die Lücke für die Zukunft. Bei NAMMERT vermittelt Norman Nammert als Versicherungsmakler und vergleicht dafür Versicherer; die Courtage zahlt der Versicherer. Für den schon eingetretenen Schaden kann aber auch ein Makler keinen Schutz mehr beschaffen.

Schritt für Schritt

  1. Prüfen, ob ein bestehender Vertrag oder ein anderer Verursacher für den Schaden aufkommt.
  2. Den Schaden dort fristgerecht melden.
  3. Die Lücke für die Zukunft schließen und Wartezeiten beachten.
  4. Antragsfragen zu Vorschäden wahrheitsgemäß beantworten.
  5. Bei Gesundheitsfragen vorher eine anonyme Anfrage über einen Makler stellen lassen.

Checkliste

  • Bestehende Verträge auf Deckung geprüft
  • Verursacher und dessen Haftpflicht ermittelt
  • Neuer Vertrag mit bekannten Wartezeiten
  • Vorschaden im Antrag angegeben
  • Erwartung klar: der Altschaden bleibt ungedeckt

Häufige Fehler

  • Einen bekannten Schaden nach dem Abschluss als neu melden
  • Vorschäden im Antrag weglassen, weil nicht ausdrücklich danach gefragt scheint
  • Rechtsschutz erst abschließen, wenn der Streit schon begonnen hat
  • Vergessen, dass vielleicht ein vorhandener Vertrag schon zahlt

Fragen und Antworten

Häufig gefragt

Kann ich eine Kfz-Versicherung nach einem Unfall abschließen?

Für künftige Fahrten ja.

Ohne Haftpflichtschutz darf das Auto nicht gefahren werden,

und der Unfall vor Vertragsbeginn bleibt ungedeckt.

Zahlt eine Zahnzusatz für eine schon geplante Krone?

Meist nicht.

Viele Bedingungen schließen angeratene oder laufende Behandlungen aus.

Lesen Sie den Tarif genau.

Gibt es Versicherungen ohne Wartezeit?

Ja, in Haftpflicht, Hausrat oder Wohngebäude sind Wartezeiten unüblich.

Auch manche Zusatztarife verzichten darauf.

Was ist eine Rückwärtsversicherung?

Ein Vertrag, dessen Schutz vor dem Abschluss beginnt.

Sie hilft nur, wenn Sie beim Abschluss noch nichts von einem Schaden wussten.

Muss ich einen kleinen Vorschaden angeben?

Ja, wenn der Versicherer im Antrag danach fragt.

Sonst riskieren Sie den ganzen Vertrag.

Quellen

NAMMERT Versicherungsmakler

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Die NAMMERT Assekuradeur GmbH ist ein eigenes Unternehmen.

Sie vermittelt Ihren Vertrag nicht.

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