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Darf ich Dashcam-Aufnahmen nach einem Unfall als Beweis nutzen?

Kurz gesagt

Darf ich Dashcam-Aufnahmen nach einem Unfall als Beweis nutzen? Ja. Der Bundesgerichtshof hat am 15.05.2018 entschieden, dass ein Gericht sie im Zivilprozess verwerten darf, auch wenn das Dauerfilmen gegen den Datenschutz verstößt. Erlaubt ist nur eine kurze, anlassbezogene Speicherung. Für Dauerfilmen setzt etwa die Aufsicht in Niedersachsen Bußgelder um 500 Euro fest.

Darf ich Dashcam-Aufnahmen nach einem Unfall als Beweis nutzen?

Was es kostet

Gerätepreise aus einem aktuellen Test und Bußgelder der Datenschutzaufsicht, Stand 2026.

BeispielRichtwert
Dashcam, einfaches Modell mit guter Nachtaufnahmeetwa 100 Euro
Dashcam, gehobene Modelleetwa 350 bis 600 Euro
Abo für Cloud oder Parküberwachung, je nach Modelletwa 2,99 bis 24,99 Euro im Monat
Bußgeld für Privatleute bei unzulässigem Dauerfilmen, Niedersachsenum 500 Euro, bei Vorsatz oder Wiederholung 1.000 Euro und mehr

Preise laut Test vom 26.11.2025, Bußgeldpraxis laut Aufsicht Niedersachsen, Stand Juni 2024.

Andere Länderbehörden können anders vorgehen.

Die Beträge im Rechenbeispiel sind Richtwerte aus der Angebotspraxis.

Rechenbeispiel

Strittiger Spurwechsel ohne Zeugen

Ein anderer Wagen zieht auf der Autobahn in Ihre Spur, beide behaupten, der andere sei schuld. Ihr Schaden beträgt 6.000 Euro.

Ihr Schaden am Auto6.000 Euro
Ohne Beweis, angenommen Teilung 50 zu 503.000 Euro vom Gegner, 3.000 Euro tragen Sie oder Ihre Vollkasko
Vollkasko für Ihren Anteil500 Euro Selbstbeteiligung plus Rückstufung
Mit verwertbarem Video, das den Spurwechsel zeigt6.000 Euro vom Gegner

Das Video kann hier 3.000 Euro Unterschied machen, ohne Rückstufung im eigenen Vertrag. Eine Kamera für 100 bis 350 Euro hat sich dann bezahlt gemacht, wenn sie richtig eingestellt war.

Was der Bundesgerichtshof entschieden hat

Im Fall vor dem BGH stritten zwei Fahrer über einen Spurwechsel. Die Dashcam des Klägers hatte die ganze Fahrt aufgezeichnet. Das Gericht hielt diese Daueraufnahme für datenschutzwidrig, ließ sie aber trotzdem als Beweis zu.

Der Grund: Im Zivilprozess führt ein Datenschutzverstoß nicht automatisch zu einem Verwertungsverbot. Das Gericht wägt ab. Der Unfall geschah im öffentlichen Straßenraum, Unfälle laufen schnell ab, und Beweisnot ist häufig. Deshalb wog das Interesse am Beweis schwerer.

Wichtig: Der BGH hat Dashcams damit nicht erlaubt. Er hat nur gesagt, dass ein Gericht die Aufnahme nutzen darf. Ob es das in Ihrem Fall tut, bleibt eine Abwägung im Einzelfall.

Welche Einstellung erlaubt ist

Unzulässig ist die übliche Ringspeicherung, bei der die Kamera stundenlang aufzeichnet und erst überschreibt, wenn die Karte voll ist. Auch eine Kamera, die beim Parken den öffentlichen Raum filmt, zeichnet anlasslos auf.

Zulässig sein kann eine anlassbezogene Speicherung. Die Aufsicht in Niedersachsen verfolgt ein Vorabspeichern von bis zu 30 Sekunden nicht, wenn die Kamera nur bei Aufprall, starker Bremsung oder auf Knopfdruck dauerhaft sichert. Gespeicherte Szenen ohne Unfall müssen Sie unverzüglich löschen.

Zusätzlich verlangt die DSGVO Informationen für die Gefilmten. Halten Sie im Auto einen Zettel bereit mit Ihrem Namen, Ihrer Anschrift, dem Zweck Beweissicherung, der Rechtsgrundlage und der Speicherdauer, den Sie nach einem Unfall übergeben.

EinstellungDatenschutzBeweis vor Gericht
Dauerschleife über Stundenunzulässig, Bußgeld möglichtrotzdem oft verwertbar
Vorabspeicher bis 30 Sekunden, Sicherung bei Aufprallin Niedersachsen nicht verfolgtverwertbar
Parkmodus, der die Straße filmtanlasslos, unzulässigEinzelfall
Video im Netz mit Kennzeichenzusätzlicher Verstoßhilft im Prozess nicht

Was es kosten kann

Für Privatpersonen orientieren sich die Bußgelder in Niedersachsen an 500 Euro. Höher wird es bei Vorsatz, Wiederholung, langen Aufzeichnungen, mehreren Kameras oder wenn Sie Videos zum Geldverdienen veröffentlichen. Punkte in Flensburg gibt es dafür nicht.

Ein Video kann auch gegen Sie arbeiten. Zeigt es, dass Sie selbst zu schnell waren oder bei Rot gefahren sind, werden schwere Verstöße nach Angaben der Aufsicht zur Anzeige gebracht. Das Gericht sieht ebenfalls alles, was auf der Aufnahme ist.

Dashcam und Versicherung

Ihre Kfz-Haftpflicht oder Vollkasko verlangt keine Dashcam, und eine Kamera senkt den Beitrag nicht automatisch. Sie hilft vor allem in strittigen Fällen: Spurwechsel, Vorfahrt, Auffahren nach scharfem Bremsen. Ohne Zeugen steht dann oft Aussage gegen Aussage.

Geben Sie das Video nicht ungefragt ins Netz und nicht an Unbeteiligte. Sichern Sie die Unfallsequenz, nennen Sie sie Ihrer Versicherung und Ihrem Anwalt und lassen Sie diese entscheiden, ob sie in das Verfahren eingeführt wird.

Wann Sie keine Dashcam brauchen

Wer selten fährt, vor allem auf bekannten Strecken, und eine Vollkasko mit niedriger Selbstbeteiligung hat, braucht keine Kamera. Bei klaren Fällen wie dem Auffahrunfall auf ein stehendes Auto ist die Lage meist ohne Video eindeutig.

Sinnvoll ist eine richtig eingestellte Dashcam für Vielfahrer, Pendler im dichten Stadtverkehr und alle, die schon einmal einen Streit über einen Unfallhergang ohne Zeugen verloren haben.

Schritt für Schritt

  1. Kamera auf Ereignisspeicherung stellen: kurzer Vorabspeicher, Sicherung nur bei Aufprall, starker Bremsung oder Knopfdruck.
  2. Parkmodus abschalten, wenn er die Straße filmt, Ton ausschalten.
  3. Informationszettel mit Name, Anschrift, Zweck, Rechtsgrundlage und Speicherdauer ins Handschuhfach legen.
  4. Nach dem Unfall die Sequenz sofort sichern und eine Kopie anlegen.
  5. Video Ihrer Versicherung und Ihrem Anwalt nennen, nicht veröffentlichen.
  6. Sequenzen ohne Unfall unverzüglich löschen.

Checkliste

  • Keine Dauerschleife über Stunden
  • Ereignissensor aktiv und nicht zu empfindlich
  • Parkmodus aus oder nur aufs eigene Auto gerichtet
  • Informationsblatt im Auto
  • Unfallvideo gesichert, Kopie außerhalb der Kamera
  • Nichts in soziale Netzwerke hochgeladen

Häufige Fehler

  • Glauben, der BGH habe Dashcams allgemein erlaubt
  • Das Unfallvideo mit erkennbaren Kennzeichen im Netz teilen
  • Die Speicherkarte nach dem Unfall weiterlaufen lassen, bis die Sequenz überschrieben ist
  • Übersehen, dass das Video auch eigene Verstöße wie zu hohes Tempo zeigt
  • Den Parkmodus dauerhaft die Straße filmen lassen

Fragen und Antworten

Häufig gefragt

Sind Dashcams in Deutschland verboten?

Nein, das Gerät ist nicht verboten.

Unzulässig ist die dauerhafte, anlasslose Aufzeichnung.

Eine kurze, anlassbezogene Speicherung kann zulässig sein.

Muss das Gericht mein Video ansehen?

Nicht zwingend.

Es wägt im Einzelfall ab, ob es die Aufnahme verwertet.

Nach dem BGH-Urteil von 2018 überwiegt bei Unfällen im Straßenverkehr oft das Beweisinteresse.

Darf ich das Video meiner Versicherung geben?

Für die Klärung Ihres Unfalls ist das der übliche Weg.

Geben Sie nur die Unfallsequenz weiter, nicht die ganze Fahrt.

Darf ich Unfallvideos auf Social Media posten?

In aller Regel nein, wenn Personen oder Kennzeichen erkennbar sind.

Die Veröffentlichung ist ein zusätzlicher Verstoß gegen den Datenschutz.

Bekomme ich Punkte in Flensburg für eine Dashcam?

Nein.

Die Aufsicht in Niedersachsen verhängt Bußgelder nach Datenschutzrecht,

Punkte im Fahreignungsregister gibt es dafür nicht.

Ist der Parkmodus erlaubt?

Filmt die Kamera beim Parken den öffentlichen Raum,

gilt das als anlasslose Aufzeichnung und ist unzulässig.

Gilt das auch im Ausland?

Nein, jedes Land hat eigene Regeln.

Die österreichische Datenschutzbehörde nennt etwa eine Minute vor dem Unfall als Speichermaß,

in Portugal ist nach Presseberichten schon das Mitführen verboten.

Schalten Sie die Kamera vor der Grenze im Zweifel ab.

Quellen

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