Alles zur Versicherung: Elementarschaden
Wird die Elementarschadenversicherung Pflicht?
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Kurz gesagt
Sind Sie gegen Erdrutsch und Erdsenkung versichert? Nur mit dem Elementarbaustein zur Wohngebäude- oder Hausratversicherung, und nur wenn die Natur die Ursache ist. Schäden durch Bergbau, Bauarbeiten, Austrocknung des Bodens oder schlechten Baugrund sind nicht versichert. Für das Haus kostet der Baustein in ruhigen Lagen im Schnitt rund 92 Euro im Jahr.
Aufpreis für den gesamten Elementarbaustein zum bestehenden Vertrag, aus veröffentlichten Marktauswertungen. Einen eigenen Preis nur für Erdrutsch gibt es in der Regel nicht.
| Beispiel | Richtwert |
|---|---|
| Wohngebäude, Grundbeitrag ohne Elementarschutz | im Schnitt rund 241 Euro im Jahr |
| Wohngebäude, Aufpreis Elementarbaustein in Gefährdungsklasse 1 | im Schnitt rund 92 Euro im Jahr |
| Wohngebäude, Aufpreis Elementarbaustein in Gefährdungsklasse 2 | im Schnitt rund 200 Euro im Jahr |
| Hausrat, Elementarbaustein in Gefährdungsklasse 1 und 2 | rund 18 bis 27 Euro Aufpreis im Jahr |
Richtwerte, Stand Oktober 2026, aus öffentlich genannten Marktauswertungen.
Die Gefährdungsklassen richten sich vor allem nach dem Hochwasserrisiko, eine Hanglage kann den Preis zusätzlich beeinflussen.
Die Schadenbeträge im Rechenbeispiel sind Richtwerte aus der Angebotspraxis.
Das genaue Angebot holen wir ein.
Rechenbeispiel
Nach wochenlangem Regen rutscht der Hang oberhalb des Grundstücks ab. Erde drückt gegen die Rückwand, das Fundament an einer Ecke gibt nach.
| Gutachten zu Ursache und Standsicherheit | etwa 1.500 bis 4.000 Euro |
| Fundament sichern und unterfangen | etwa 20.000 bis 60.000 Euro |
| Rückwand, Risse und Innenausbau | etwa 10.000 bis 30.000 Euro |
| Hang sichern und Erde abtragen | etwa 10.000 bis 50.000 Euro, meist nicht versichert |
| Elementarbaustein in ruhiger Lage | rund 92 Euro im Jahr |
Mit Elementarschutz zahlt die Versicherung Gutachten und Gebäudeschaden, zusammen rund 30.000 bis 90.000 Euro, abzüglich Selbstbeteiligung. Die Sicherung des Hangs bleibt oft bei Ihnen. Ohne Baustein tragen Sie alles selbst.
Ein Erdrutsch ist nach üblichen Bedingungen ein naturbedingtes Abgleiten oder Abstürzen von Erde oder Gestein. Typisch ist ein Hang, der nach langem Regen ins Rutschen kommt und das Haus darunter trifft oder das Fundament mitnimmt.
Eine Erdsenkung ist ein naturbedingtes Absinken des Bodens über natürlichen Hohlräumen. Solche Hohlräume entstehen, wenn Wasser lösliches Gestein wie Gips, Salz oder Kalk im Untergrund auswäscht. Manche Bedingungen nennen den plötzlichen Einsturz darüber Erdfall.
Das Wort naturbedingt ist der Kern. Sobald Menschen den Boden bewegt, ausgehöhlt oder belastet haben, zahlt der Elementarbaustein nicht.
| Ursache | Wer zahlt |
|---|---|
| Hang rutscht nach Dauerregen ab und beschädigt das Haus | Elementarbaustein der Gebäudeversicherung |
| Natürlicher Hohlraum im Gipsgestein bricht ein | Elementarbaustein der Gebäudeversicherung |
| Absenkung über einem alten Bergwerksstollen | Bergbauunternehmen oder Ausfallkasse, nicht die Versicherung |
| Baugrube des Nachbarn lässt Ihr Grundstück absacken | Bauherr oder Baufirma über deren Haftpflicht |
| Tonboden schrumpft im trockenen Sommer, Risse in der Wand | in der Regel niemand |
| Haus setzt sich wegen schlecht verdichtetem Untergrund | niemand, das ist ein Baumangel |
| Möbel im eingestürzten Gebäudeteil | Elementarbaustein der Hausratversicherung |
In alten Bergbauregionen, etwa im Ruhrgebiet, im Saarland oder in Teilen Sachsens, liegen viele Hohlräume, die Menschen geschaffen haben. Senkt sich darüber der Boden, ist das ein Bergschaden und kein Elementarschaden.
Nach dem Bundesberggesetz haftet dafür das Unternehmen, das den Bergbau betrieben hat. Liegt Ihr Haus im Einwirkungsbereich eines Bergwerks, wird vermutet, dass Senkungen und Risse vom Bergbau stammen. Das erleichtert Ihnen den Nachweis.
Gibt es das Unternehmen nicht mehr, springt eine Ausfallkasse der Bergbaubranche ein. In mehreren Ländern gibt es zudem Schlichtungsstellen, die bei Streit ohne Gericht vermitteln. Für sehr alten Altbergbau ohne Rechtsnachfolger kann die Lage schwieriger sein, dann hilft meist nur eine Einzelfallprüfung.
Lehm- und Tonböden schrumpfen, wenn sie in heißen Sommern austrocknen. Das Haus sackt an einer Ecke ab, in Wänden und Bodenplatte entstehen Risse. Hier liegt kein Hohlraum vor, deshalb passt die Definition der Erdsenkung nicht.
In den meisten Bedingungen ist dieser Schaden damit nicht versichert. Einzelne Tarife gehen weiter, das ist aber die Ausnahme und muss ausdrücklich im Vertrag stehen.
Wer auf Tonboden baut oder kauft, sollte deshalb eher auf Vorbeugung setzen: Regenwasser vom Haus wegleiten und keine großen Bäume direkt an die Fassade pflanzen, weil deren Wurzeln dem Boden zusätzlich Wasser entziehen.
Versichert ist das Gebäude: Fundament, Wände, Dach, Leitungen. Auch Aufräumen, Abriss und Wiederaufbau sind in der Regel enthalten, soweit der Vertrag diese Kosten nennt.
Das Grundstück selbst ist nicht versichert. Den abgerutschten Hang zu sichern, Erde aufzufüllen oder den Garten neu anzulegen, zahlt die Gebäudeversicherung meist nicht oder nur in engen Grenzen für Außenanlagen. Das kann bei einem Hangrutsch der größere Posten sein als der Schaden am Haus.
Schäden, die schon vor Vertragsbeginn sichtbar waren, etwa vorhandene Setzrisse, sind ausgeschlossen. Nach Abschluss gilt zudem oft eine Wartezeit, bevor der Schutz greift.
Auf flachem Gelände ohne lösliches Gestein im Untergrund ist das Risiko von Erdrutsch und Erdsenkung gering. Allein deshalb müssten Sie den Baustein nicht abschließen.
Er kommt aber im Paket mit Starkregen, Überschwemmung, Rückstau, Schneedruck und Erdbeben. Gerade Starkregen trifft auch Häuser fernab jedes Flusses. Deshalb ist die Entscheidung über den Baustein selten eine Entscheidung nur über den Erdrutsch.
Als Mieter in einer Etagenwohnung brauchen Sie den Elementarschutz für Ihren Hausrat wegen Erdrutsch kaum. Wichtiger ist er im Erdgeschoss und für Sachen im Keller.
Fragen und Antworten
Im Grundschutz nicht. Erdrutsch ist nur mit dem Elementarbaustein versichert, und auch dann nur, wenn er naturbedingt ist.
In den meisten Verträgen nicht. Schrumpft Tonboden durch Trockenheit, fehlt der natürliche Hohlraum, den die Bedingungen für eine Erdsenkung verlangen.
Das Bergbauunternehmen nach dem Bundesberggesetz, im Einwirkungsbereich eines Bergwerks mit vermuteter Ursache. Gibt es den Betreiber nicht mehr, kann eine Ausfallkasse einspringen.
Dann haftet der Bauherr oder die Baufirma, meist über deren Haftpflicht. Ihr Elementarbaustein zahlt nicht, weil die Ursache nicht naturbedingt ist.
Meist nicht. Versichert ist das Gebäude, nicht das Grundstück. Außenanlagen sind nur in engen Grenzen dabei, wenn der Vertrag sie nennt.
In der Regel nicht. Erdrutsch und Erdsenkung sind Teil des Elementarbausteins, zusammen mit Überschwemmung, Rückstau, Erdbeben, Schneedruck und Lawinen.
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Vermittlerregister D-C08Q-TOSD4-37.
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