Alles zur Versicherung: Elementarschaden
Wird die Elementarschadenversicherung Pflicht?
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Kurz gesagt
Nur in einem Fall: Das Grundwasser tritt an die Oberfläche, überflutet das Grundstück und läuft von dort ins Haus. Dann zahlt der Elementarschutz. Drückt es dagegen von unten durch Bodenplatte oder Kellerwand, ohne dass draußen Wasser steht, zahlt meist niemand. Die Abdichtung ist dann Sache des Eigentümers und kostet schnell über 15.000 Euro.
Kosten für den Elementarschutz und für die Abdichtung, wenn keine Versicherung zahlt.
| Beispiel | Richtwert |
|---|---|
| Elementarbaustein Hausrat, Gefährdungsklasse 1 und 2 | rund 18 bis 27 Euro Aufpreis im Jahr |
| Elementarbaustein Wohngebäude, Gefährdungsklasse 1 | im Schnitt rund 92 Euro Aufpreis im Jahr |
| Kellerabdichtung von außen, ohne Erdaushub | etwa 150 Euro je Quadratmeter |
| Nachträgliche Horizontalsperre im Mauerwerk | etwa 236 bis 286 Euro je laufendem Meter |
| Umfassende Kellersanierung mit Freilegen, Trocknen und Abdichten | ab etwa 15.000 Euro |
| Sanierung eines Kellerbodens bei drückendem Grundwasser | etwa 10.000 bis 30.000 Euro |
Stand September 2026, aus veröffentlichten Tarif- und Handwerkerpreisen. Abdichtungskosten schwanken stark mit Bodenart, Tiefe und Zugang; ein Gutachter vor Ort gibt die belastbare Zahl.
Rechenbeispiel
Nach Wochen mit viel Regen steht 5 Zentimeter Wasser im Keller. Draußen ist der Rasen nass, aber nirgends steht Wasser. Das Wasser kommt durch Fugen in der Bodenplatte.
| Trocknung des Kellers, 60 m² zu etwa 25 Euro | 1.500 Euro |
| Waschmaschine, Trockner und Regale | 1.800 Euro |
| Abdichtung und Sanierung des Bodens | 10.000 bis 30.000 Euro |
| Leistung des Elementarschutzes | 0 Euro, weil keine Überflutung des Grundstücks |
Der Eigentümer trägt alles selbst, rund 13.000 bis 33.000 Euro. Wäre das Wasser erst sichtbar über das Grundstück gelaufen, hätten Gebäude- und Hausratversicherung mit Elementarbaustein gezahlt.
Der Elementarschutz zahlt bei Überschwemmung. Gemeint ist, dass Grund und Boden Ihres Grundstücks mit erheblichen Mengen Wasser an der Oberfläche überflutet werden. Dieses Wasser kann aus einem Fluss kommen, vom Starkregen oder eben aus dem Boden, wenn der Grundwasserspiegel so hoch steigt, dass Wasser austritt.
Sickert Grundwasser dagegen unterirdisch durch die Kellerwand oder die Bodenplatte, ohne dass draußen etwas zu sehen ist, sehen Versicherer das als Frage der Bauweise. Ein Keller muss gegen das Grundwasser an seinem Standort dicht sein. Fehlt diese Abdichtung, ist das kein Naturereignis, sondern ein Baumangel.
| Situation | Zahlt der Elementarschutz? |
|---|---|
| Fluss tritt über die Ufer, Wasser läuft über den Garten in den Keller | ja |
| Grundwasser steigt, steht sichtbar auf dem Rasen und läuft ins Haus | ja |
| Nach Dauerregen feuchter Keller, draußen alles trocken | nein |
| Wasser drückt durch Risse in der Bodenplatte | nein |
| Wasser läuft durch den Kellerablauf zurück ins Haus | nur wenn Rückstau mitversichert ist |
| Schichtenwasser dringt seitlich durch die Kellerwand | in der Regel nein |
Als Eigentümer tragen Sie das Risiko von drückendem Grundwasser selbst. Die Wohngebäudeversicherung zahlt dafür auch mit Elementarbaustein in der Regel nicht. Ihr Schutz ist eine dichte Bauweise, bei Neubauten oft ein wasserundurchlässiger Betonkeller, eine sogenannte weiße Wanne.
Als Mieter zahlt Ihre Hausrat mit Elementarbaustein für Ihre Sachen, wenn der Keller überflutet wurde. Sickert Grundwasser ein, ist das ein Mangel der Mietsache. Dann ist der Vermieter gefordert, und eine Minderung der Miete kann in Frage kommen. Lagern Sie Wertvolles nicht direkt auf dem Kellerboden.
Auch wenn drückendes Grundwasser draußen bleibt: Überflutung durch Starkregen, einen Bach oder austretendes Grundwasser ist in vielen Gegenden das größere Risiko. Genau das deckt der Baustein.
Nicht brauchen Sie ihn, wenn Sie in einer oberen Etage wohnen, keinen Keller nutzen und das Haus nicht in einer Senke oder am Wasser liegt. Dann ist der Hausratbaustein meist verzichtbar. Beim Gebäude sieht es anders aus, weil Starkregen überall auftreten kann.
Ob der Versicherer zahlt, hängt oft an der Frage, ob draußen Wasser stand. Fotografieren oder filmen Sie deshalb sofort Garten, Einfahrt, Lichtschächte und Straße, am besten mit Uhrzeit. Nachbarn als Zeugen helfen ebenfalls.
Pumpen Sie Wasser ab und lüften Sie, um den Schaden zu begrenzen. Melden Sie den Schaden auch dann, wenn Sie unsicher sind, ob er versichert ist. Die Einordnung übernimmt der Versicherer, und eine späte Meldung schadet nur.
Fragen und Antworten
Ohne Elementarbaustein nicht. Mit Baustein nur, wenn das Grundwasser an die Oberfläche getreten ist und das Grundstück überflutet hat.
Grundwasser, das so hoch steht, dass es von außen Druck auf Kellerwände und Boden ausübt. Ist der Keller nicht dafür gebaut, sickert es durch. Versichert ist das in aller Regel nicht.
Für Privatleute kaum. Einzelne Tarife erweitern den Schutz, aber mit Grenzen. Der wirksame Schutz ist die Abdichtung des Kellers.
Für Ihre Sachen die Hausrat mit Elementarbaustein nur bei Überflutung des Grundstücks. Sickert Wasser ein, ist das ein Mangel, um den sich der Vermieter kümmern muss.
Mit Fotos und Videos mit Uhrzeit, Zeugen aus der Nachbarschaft, Einsatzberichten der Feuerwehr und Pegeldaten der Behörden.
Nein. Sie verhindert, dass Wasser aus dem Kanal zurück ins Haus läuft. Gegen Wasser, das durch Wände drückt, hilft nur eine Abdichtung.
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