Alles zur Versicherung: Private Krankenversicherung
Wer darf in die private Krankenversicherung wechseln?
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Kurz gesagt
Was ist ein Beitragsentlastungstarif in der PKV? Ein freiwilliger Zusatztarif: Sie zahlen heute einen Extrabeitrag, der verzinst angespart wird und Ihren Beitrag im Alter, meist ab 65, um einen festen Betrag senkt. Die Senkung ist je nach Versicherer auf 60 bis 100 Prozent des Beitrags bei Abschluss begrenzt. Der Arbeitgeber beteiligt sich am Zusatzbeitrag.
Richtwerte für die Kosten einer Entlastung ab 67.
| Beispiel | Richtwert |
|---|---|
| Entlastung 200 Euro im Monat ab 67, Abschluss mit 35 | etwa 70 bis 110 Euro Zusatzbeitrag im Monat |
| Gleiche Entlastung, Abschluss mit 45 | etwa 120 bis 180 Euro im Monat |
| Eigenanteil als Angestellter bei Arbeitgeberzuschuss | etwa 50 Prozent |
| Gesetzlicher Zuschlag bei 600 Euro Beitrag | 60 Euro im Monat |
Stand Oktober 2026.
Der gesetzliche Zuschlag steht im VAG, die Entlastungsgrenzen nennt der PKV-Verband.
Zusatzbeiträge sind Richtwerte aus der Angebotspraxis und hängen von Tarif und Versicherer ab.
Rechenbeispiel
Angenommener Zusatzbeitrag 90 Euro, davon trägt der Arbeitgeber die Hälfte. Der Entlastungstarif kostet im Alter weiter, angenommen 15 Euro.
| Eigener Anteil 32 Jahre lang | 45 Euro im Monat, rund 17.300 Euro |
| Entlastung ab 67 | 200 Euro im Monat |
| Weiterlaufender Beitrag im Alter | 15 Euro im Monat |
| Netto im Alter | 185 Euro im Monat weniger |
Nach etwa acht Jahren Ruhestand hat sich der eigene Anteil zurückgezahlt, ohne Zinsen gerechnet.
Neben Ihrem Krankenversicherungstarif schließen Sie einen eigenen Tarif ab. Der Beitrag dafür wird verzinslich angelegt und finanziert eine garantierte Beitragssenkung ab dem vereinbarten Alter. Der Beitragsentlastungstarif wird kalkuliert wie andere Tarife der PKV.
Den Zusatzbeitrag können Sie später erhöhen oder senken; die spätere Entlastung ändert sich dann mit. Auch während der Entlastung zahlen Sie den Beitrag für den Entlastungstarif weiter.
Jeder Versicherte in der substitutiven Krankenversicherung zahlt vom Jahr nach dem 21. bis zum 60. Geburtstag einen gesetzlichen Zuschlag von 10 Prozent. Er wird ab 65 zur Begrenzung von Beitragserhöhungen eingesetzt und ab 80 zur Beitragssenkung (§§ 149 und 150 VAG).
Der Beitragsentlastungstarif kommt freiwillig obendrauf. Er senkt den Beitrag um einen festen Betrag, statt nur Erhöhungen abzufedern.
| Punkt | Gesetzlicher Zuschlag | Beitragsentlastungstarif |
|---|---|---|
| Pflicht | ja, von 21 bis 60 | nein, freiwillig |
| Höhe | 10 Prozent der Bruttoprämie | frei gewählt |
| Wirkung | dämpft Erhöhungen ab 65, senkt ab 80 | fester Betrag ab dem vereinbarten Alter |
| Arbeitgeberzuschuss | ja, als Teil des Beitrags | ja |
Er lohnt sich vor allem für Angestellte, weil der Arbeitgeber sich am Zusatzbeitrag beteiligt und Sie im Ruhestand die volle Entlastung behalten. Je früher Sie abschließen, desto günstiger ist die gleiche Entlastung.
Für Selbstständige ohne Zuschuss ist er weniger attraktiv. Wer diszipliniert selbst anspart, kann ähnliche Wirkung erzielen, trägt aber das Anlagerisiko und hat keine Garantie.
Das angesparte Geld ist an den Vertrag gebunden. Prüfen Sie vor Abschluss, was bei einem Wechsel des Versicherers oder einer Kündigung damit geschieht. Erleben Sie das Entlastungsalter nicht, nutzen Sie die Entlastung nicht.
Fragen und Antworten
In der Regel ab 65; je nach Versicherer auch ab 55, 60 oder 70.
Ja, der Beitrag ist arbeitgeberzuschussfähig, im Rahmen der gesetzlichen Grenzen für den Zuschuss.
Der Zusatzbeitrag kann erhöht oder gesenkt werden.
Eine spätere Erhöhung ist wegen des höheren Alters teurer.
Nein, der 10 Prozent Zuschlag nach § 149 VAG ist Pflicht und kommt unabhängig dazu.
Der Beitrag der Beamten ist wegen der Beihilfe kleiner;
eine Entlastung kann trotzdem sinnvoll sein,
ohne Arbeitgeberzuschuss rechnet sie sich aber langsamer.
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