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Was ist ein Beitragsentlastungstarif in der PKV?

Kurz gesagt

Was ist ein Beitragsentlastungstarif in der PKV? Ein freiwilliger Zusatztarif: Sie zahlen heute einen Extrabeitrag, der verzinst angespart wird und Ihren Beitrag im Alter, meist ab 65, um einen festen Betrag senkt. Die Senkung ist je nach Versicherer auf 60 bis 100 Prozent des Beitrags bei Abschluss begrenzt. Der Arbeitgeber beteiligt sich am Zusatzbeitrag.

Was ist ein Beitragsentlastungstarif in der PKV?

Was es kostet

Richtwerte für die Kosten einer Entlastung ab 67.

BeispielRichtwert
Entlastung 200 Euro im Monat ab 67, Abschluss mit 35etwa 70 bis 110 Euro Zusatzbeitrag im Monat
Gleiche Entlastung, Abschluss mit 45etwa 120 bis 180 Euro im Monat
Eigenanteil als Angestellter bei Arbeitgeberzuschussetwa 50 Prozent
Gesetzlicher Zuschlag bei 600 Euro Beitrag60 Euro im Monat

Stand Oktober 2026.

Der gesetzliche Zuschlag steht im VAG, die Entlastungsgrenzen nennt der PKV-Verband.

Zusatzbeiträge sind Richtwerte aus der Angebotspraxis und hängen von Tarif und Versicherer ab.

Rechenbeispiel

Angestellter, 35 Jahre, Entlastung 200 Euro ab 67

Angenommener Zusatzbeitrag 90 Euro, davon trägt der Arbeitgeber die Hälfte. Der Entlastungstarif kostet im Alter weiter, angenommen 15 Euro.

Eigener Anteil 32 Jahre lang45 Euro im Monat, rund 17.300 Euro
Entlastung ab 67200 Euro im Monat
Weiterlaufender Beitrag im Alter15 Euro im Monat
Netto im Alter185 Euro im Monat weniger

Nach etwa acht Jahren Ruhestand hat sich der eigene Anteil zurückgezahlt, ohne Zinsen gerechnet.

So funktioniert der Beitragsentlastungstarif

Neben Ihrem Krankenversicherungstarif schließen Sie einen eigenen Tarif ab. Der Beitrag dafür wird verzinslich angelegt und finanziert eine garantierte Beitragssenkung ab dem vereinbarten Alter. Der Beitragsentlastungstarif wird kalkuliert wie andere Tarife der PKV.

Den Zusatzbeitrag können Sie später erhöhen oder senken; die spätere Entlastung ändert sich dann mit. Auch während der Entlastung zahlen Sie den Beitrag für den Entlastungstarif weiter.

Gesetzlicher Zuschlag und freiwillige Entlastung

Jeder Versicherte in der substitutiven Krankenversicherung zahlt vom Jahr nach dem 21. bis zum 60. Geburtstag einen gesetzlichen Zuschlag von 10 Prozent. Er wird ab 65 zur Begrenzung von Beitragserhöhungen eingesetzt und ab 80 zur Beitragssenkung (§§ 149 und 150 VAG).

Der Beitragsentlastungstarif kommt freiwillig obendrauf. Er senkt den Beitrag um einen festen Betrag, statt nur Erhöhungen abzufedern.

PunktGesetzlicher ZuschlagBeitragsentlastungstarif
Pflichtja, von 21 bis 60nein, freiwillig
Höhe10 Prozent der Bruttoprämiefrei gewählt
Wirkungdämpft Erhöhungen ab 65, senkt ab 80fester Betrag ab dem vereinbarten Alter
Arbeitgeberzuschussja, als Teil des Beitragsja

Wann sich der Beitragsentlastungstarif lohnt

Er lohnt sich vor allem für Angestellte, weil der Arbeitgeber sich am Zusatzbeitrag beteiligt und Sie im Ruhestand die volle Entlastung behalten. Je früher Sie abschließen, desto günstiger ist die gleiche Entlastung.

Für Selbstständige ohne Zuschuss ist er weniger attraktiv. Wer diszipliniert selbst anspart, kann ähnliche Wirkung erzielen, trägt aber das Anlagerisiko und hat keine Garantie.

Grenzen und Nachteile

Das angesparte Geld ist an den Vertrag gebunden. Prüfen Sie vor Abschluss, was bei einem Wechsel des Versicherers oder einer Kündigung damit geschieht. Erleben Sie das Entlastungsalter nicht, nutzen Sie die Entlastung nicht.

Schritt für Schritt

  1. Beitrag im Alter grob schätzen und Lücke zur Rente prüfen.
  2. Angebote für verschiedene Entlastungsbeträge einholen.
  3. Arbeitgeberzuschuss klären.
  4. Entlastungsalter festlegen: 65, 67 oder später.
  5. Früh abschließen, weil die gleiche Entlastung dann weniger kostet.

Checkliste

  • Garantierte Entlastung als Eurobetrag
  • Entlastungsalter passend zum Rentenbeginn
  • Arbeitgeberzuschuss bestätigt
  • Regel zur Anpassung des Zusatzbeitrags
  • Beitrag des Entlastungstarifs im Alter bekannt

Häufige Fehler

  • Zu spät abschließen und viel für wenig Entlastung zahlen
  • Vergessen, dass der Entlastungstarif im Alter weiter kostet
  • Als Selbstständiger ohne Rechnung abschließen

Fragen und Antworten

Häufig gefragt

Ab wann wirkt die Entlastung?

In der Regel ab 65; je nach Versicherer auch ab 55, 60 oder 70.

Zahlt der Arbeitgeber mit?

Ja, der Beitrag ist arbeitgeberzuschussfähig, im Rahmen der gesetzlichen Grenzen für den Zuschuss.

Kann ich die Entlastung später erhöhen?

Der Zusatzbeitrag kann erhöht oder gesenkt werden.

Eine spätere Erhöhung ist wegen des höheren Alters teurer.

Ersetzt der Tarif den gesetzlichen Zuschlag?

Nein, der 10 Prozent Zuschlag nach § 149 VAG ist Pflicht und kommt unabhängig dazu.

Lohnt er sich für Beamte?

Der Beitrag der Beamten ist wegen der Beihilfe kleiner;

eine Entlastung kann trotzdem sinnvoll sein,

ohne Arbeitgeberzuschuss rechnet sie sich aber langsamer.

Quellen

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