Kann ich meinen Versicherungsmakler wechseln?
Ja. Sie können Ihren Versicherungsmakler grundsätzlich jederzeit wechseln, ohne Grund und für …
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Kurz gesagt
Was passiert mit meinen Verträgen, wenn mein Makler aufhört? Ihre Versicherungen laufen unverändert weiter, denn der Vertrag besteht zwischen Ihnen und dem Versicherer. Es ändert sich nur, wer Sie betreut. Ein Nachfolger wird Ihr Makler erst, wenn Sie ihm einen Auftrag und eine Vollmacht geben. Ihr Beitrag bleibt gleich, die Betreuung kostet Sie 0 Euro, die Courtage zahlt der Versicherer.
Was ein Maklerwechsel nach dem Ende Ihres Maklers kostet und welche Fristen gelten.
| Beispiel | Richtwert |
|---|---|
| Betreuung durch Nachfolger oder neuen Makler | 0 Euro, die Courtage zahlt der Versicherer |
| Beitrag Ihrer Versicherungen nach dem Wechsel | unverändert, 0 Euro Aufschlag |
| Verjährung von Ansprüchen wegen Beratungsfehlern | regelmäßig 3 Jahre ab Ende des Jahres der Kenntnis |
| Widerspruch gegen die Weitergabe Ihrer Daten | jederzeit möglich, 0 Euro |
Rechtslage Stand Oktober 2026.
Eine Honorarvereinbarung mit einem neuen Makler kann im Einzelfall Kosten auslösen;
üblich ist die Vergütung über die Courtage.
Norman Nammert übernimmt als Versicherungsmakler Verträge,
wenn Sie ihm Auftrag und Vollmacht geben.
Rechenbeispiel
Der Makler schreibt, dass ein Kollege seinen Bestand übernimmt, und bittet um Zustimmung.
| Hausrat, Haftpflicht, Kfz, Rechtsschutz, Zahn, Berufsunfähigkeit | laufen alle unverändert weiter |
| Prüfung des Nachfolgers im Vermittlerregister | eingetragen als Versicherungsmakler |
| Zustimmung und neue Vollmacht | per Formular, 0 Euro |
| Alternative: anderer Makler | ebenfalls 0 Euro, Vollmacht an diesen |
Die Familie zahlt keinen Cent mehr, nichts wird gekündigt. Sie entscheidet nur, wer sie künftig betreut.
Ein Versicherungsmakler vermittelt Ihre Verträge, Vertragspartner ist aber der Versicherer. Hört Ihr Makler auf, ob aus Altersgründen, durch Verkauf seines Bestands, Insolvenz oder Tod, bleiben Ihre Versicherungen gültig. Beitrag, Deckung und Laufzeit ändern sich dadurch nicht.
Was wegfällt, ist die Betreuung: Jemand, der Ihre Verträge prüft, Änderungen weitergibt und Ihnen im Schadenfall erklärt, was zu tun ist. Diese Rolle übernimmt entweder ein Nachfolger, den Sie akzeptieren, ein anderer Makler Ihrer Wahl oder zunächst der Versicherer selbst.
| Was passiert | Ihre Verträge | Ihre Betreuung |
|---|---|---|
| Makler verkauft den Bestand an einen Nachfolger | laufen weiter | Nachfolger, wenn Sie zustimmen |
| Makler geht in Ruhestand ohne Nachfolger | laufen weiter | Versicherer direkt oder neuer Makler Ihrer Wahl |
| Makler stirbt | laufen weiter | Erben müssen den Tod anzeigen und Dringendes erledigen |
| Makler verliert die Erlaubnis | laufen weiter | neuer Makler oder Versicherer direkt |
Viele Makler verkaufen ihren Bestand, wenn sie aufhören. Verkauft wird das Recht, die Kunden zu betreuen, und die künftige Courtage. Ihr Maklervertrag und Ihre Vollmacht gehen aber nicht einfach mit: Der Nachfolger braucht Ihren Auftrag, damit er für Sie handeln darf.
Auch Ihre Daten darf der alte Makler nicht ohne Weiteres übergeben. Die Weitergabe braucht eine Rechtsgrundlage nach Art. 6 DSGVO, zum Beispiel Ihre Einwilligung. Sie dürfen ablehnen und sich einen anderen Makler suchen; Ihre Verträge bleiben davon unberührt.
Ein Maklervertrag ist eine Geschäftsbesorgung. Nach §§ 675 und 673 BGB erlischt ein solcher Auftrag im Zweifel mit dem Tod des Beauftragten. Die Erben müssen Ihnen den Tod unverzüglich anzeigen und Geschäfte, bei denen ein Aufschub gefährlich wäre, fortführen, bis Sie selbst vorsorgen können.
Ist der Makler eine GmbH oder ein größeres Büro, ändert der Tod eines Mitarbeiters an Ihrem Vertrag nichts; Ihr Vertragspartner ist dann die Firma.
Findet sich kein Nachfolger, verwaltet der Versicherer Ihre Verträge zunächst selbst. Sie wenden sich bei Änderungen und Schäden direkt an ihn. Das funktioniert, aber niemand vergleicht für Sie Tarife oder prüft, ob ein Vertrag noch passt.
Sie können jederzeit einen neuen Makler beauftragen. Mit Ihrer Vollmacht meldet er sich beim Versicherer, und die Verträge laufen über ihn weiter, ohne dass Sie sie kündigen müssen.
Hat Ihr alter Makler Sie falsch beraten, haftet er dafür auch nach dem Ende seiner Tätigkeit, beim Tod gehen solche Pflichten auf die Erben über. Versicherungsmakler müssen nach § 34d GewO eine Berufshaftpflicht haben, damit solche Ansprüche nicht ins Leere gehen.
Solche Ansprüche verjähren regelmäßig in drei Jahren (§ 195 BGB). Die Frist beginnt mit dem Ende des Jahres, in dem Sie vom Schaden und vom Verantwortlichen erfahren (§ 199 BGB). Ein Nachfolger übernimmt Fehler seines Vorgängers dagegen nicht automatisch.
Kennen Sie den Nachfolger, ist er im Vermittlerregister eingetragen und passt er zu Ihnen, genügt meist die Zustimmung zur Übernahme. Ihre Verträge laufen dann ohne Unterbrechung weiter.
Sie müssen auch nichts kündigen oder neu abschließen, nur weil der Makler aufhört. Kündigen Sie nie einen laufenden Vertrag aus diesem Grund; ein Neuabschluss kann teurer sein und neue Wartezeiten oder Gesundheitsfragen bringen.
Fragen und Antworten
Nein.
Er wird erst Ihr Makler, wenn Sie ihm einen Auftrag geben.
Sie können jederzeit einen anderen Makler wählen.
Nein.
Der Beitrag hängt am Vertrag mit dem Versicherer, nicht am Makler.
Die Courtage zahlt der Versicherer weiter an den, der Sie betreut.
Nur mit einer Rechtsgrundlage nach Art.
6 DSGVO, zum Beispiel Ihrer Einwilligung.
Sie dürfen der Übernahme widersprechen.
Ihre Verträge laufen weiter.
Der Maklervertrag endet im Zweifel,
die Erben müssen Ihnen den Tod anzeigen und Dringendes bis zu einer neuen Lösung erledigen.
Melden Sie den Schaden direkt beim Versicherer.
Sobald ein neuer Makler Ihre Vollmacht hat, kann er Sie dabei unterstützen.
Nicht automatisch.
Ansprüche richten sich gegen den alten Makler oder seine Erben,
abgesichert über dessen Berufshaftpflicht.
NAMMERT Versicherungsmakler
Wir vergleichen Versicherer und melden uns.
Kostenlos, die Vergütung zahlt der Versicherer.
Danke, Ihre Anfrage ist bei uns.
Wir melden uns innerhalb eines Werktags. Wenn etwas eilt: 03375 / 29 12 77.
Kann ich meinen Versicherungsmakler wechseln?
Ja. Sie können Ihren Versicherungsmakler grundsätzlich jederzeit wechseln, ohne Grund und für …
Was bedeutet eine Maklervollmacht und kann ich sie widerrufen?
Eine Maklervollmacht bedeutet, dass Ihr Versicherungsmakler gegenüber den Versicherern in Ihr …
Haftet der Versicherungsmakler für Beratungsfehler?
Ja. Der Versicherungsmakler haftet für Beratungsfehler auf Schadensersatz (§ 63 VVG), etwa we …
Was macht ein Versicherungsmakler im Schadensfall?
Was ein Versicherungsmakler im Schadensfall macht, regelt vor allem Ihr Maklervertrag. Üblich …
Ihr Makler: Norman Nammert, unter der Marke NAMMERT.
Versicherungsmakler mit Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 GewO.
Vermittlerregister D-C08Q-TOSD4-37.
Die NAMMERT Assekuradeur GmbH ist ein eigenes Unternehmen.
Sie vermittelt Ihren Vertrag nicht.
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Jede und jeder hier hat den Sportbootführerschein See und Binnen.
Wer neu anfängt, macht ihn im ersten Jahr, die Kosten übernehmen wir.
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