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Versicherungsmakler / Versicherungsfragen

Was passiert mit meinen Verträgen, wenn mein Makler aufhört?

Kurz gesagt

Was passiert mit meinen Verträgen, wenn mein Makler aufhört? Ihre Versicherungen laufen unverändert weiter, denn der Vertrag besteht zwischen Ihnen und dem Versicherer. Es ändert sich nur, wer Sie betreut. Ein Nachfolger wird Ihr Makler erst, wenn Sie ihm einen Auftrag und eine Vollmacht geben. Ihr Beitrag bleibt gleich, die Betreuung kostet Sie 0 Euro, die Courtage zahlt der Versicherer.

Was passiert mit meinen Verträgen, wenn mein Makler aufhört?

Was es kostet

Was ein Maklerwechsel nach dem Ende Ihres Maklers kostet und welche Fristen gelten.

BeispielRichtwert
Betreuung durch Nachfolger oder neuen Makler0 Euro, die Courtage zahlt der Versicherer
Beitrag Ihrer Versicherungen nach dem Wechselunverändert, 0 Euro Aufschlag
Verjährung von Ansprüchen wegen Beratungsfehlernregelmäßig 3 Jahre ab Ende des Jahres der Kenntnis
Widerspruch gegen die Weitergabe Ihrer Datenjederzeit möglich, 0 Euro

Rechtslage Stand Oktober 2026.

Eine Honorarvereinbarung mit einem neuen Makler kann im Einzelfall Kosten auslösen;

üblich ist die Vergütung über die Courtage.

Norman Nammert übernimmt als Versicherungsmakler Verträge,

wenn Sie ihm Auftrag und Vollmacht geben.

Rechenbeispiel

Familie mit sechs Verträgen, der Makler geht mit 70 in Ruhestand

Der Makler schreibt, dass ein Kollege seinen Bestand übernimmt, und bittet um Zustimmung.

Hausrat, Haftpflicht, Kfz, Rechtsschutz, Zahn, Berufsunfähigkeitlaufen alle unverändert weiter
Prüfung des Nachfolgers im Vermittlerregistereingetragen als Versicherungsmakler
Zustimmung und neue Vollmachtper Formular, 0 Euro
Alternative: anderer Maklerebenfalls 0 Euro, Vollmacht an diesen

Die Familie zahlt keinen Cent mehr, nichts wird gekündigt. Sie entscheidet nur, wer sie künftig betreut.

Ihre Verträge hängen nicht am Makler

Ein Versicherungsmakler vermittelt Ihre Verträge, Vertragspartner ist aber der Versicherer. Hört Ihr Makler auf, ob aus Altersgründen, durch Verkauf seines Bestands, Insolvenz oder Tod, bleiben Ihre Versicherungen gültig. Beitrag, Deckung und Laufzeit ändern sich dadurch nicht.

Was wegfällt, ist die Betreuung: Jemand, der Ihre Verträge prüft, Änderungen weitergibt und Ihnen im Schadenfall erklärt, was zu tun ist. Diese Rolle übernimmt entweder ein Nachfolger, den Sie akzeptieren, ein anderer Makler Ihrer Wahl oder zunächst der Versicherer selbst.

Was passiertIhre VerträgeIhre Betreuung
Makler verkauft den Bestand an einen Nachfolgerlaufen weiterNachfolger, wenn Sie zustimmen
Makler geht in Ruhestand ohne Nachfolgerlaufen weiterVersicherer direkt oder neuer Makler Ihrer Wahl
Makler stirbtlaufen weiterErben müssen den Tod anzeigen und Dringendes erledigen
Makler verliert die Erlaubnislaufen weiterneuer Makler oder Versicherer direkt

Wenn ein Nachfolger den Bestand übernimmt

Viele Makler verkaufen ihren Bestand, wenn sie aufhören. Verkauft wird das Recht, die Kunden zu betreuen, und die künftige Courtage. Ihr Maklervertrag und Ihre Vollmacht gehen aber nicht einfach mit: Der Nachfolger braucht Ihren Auftrag, damit er für Sie handeln darf.

Auch Ihre Daten darf der alte Makler nicht ohne Weiteres übergeben. Die Weitergabe braucht eine Rechtsgrundlage nach Art. 6 DSGVO, zum Beispiel Ihre Einwilligung. Sie dürfen ablehnen und sich einen anderen Makler suchen; Ihre Verträge bleiben davon unberührt.

Wenn der Makler stirbt

Ein Maklervertrag ist eine Geschäftsbesorgung. Nach §§ 675 und 673 BGB erlischt ein solcher Auftrag im Zweifel mit dem Tod des Beauftragten. Die Erben müssen Ihnen den Tod unverzüglich anzeigen und Geschäfte, bei denen ein Aufschub gefährlich wäre, fortführen, bis Sie selbst vorsorgen können.

Ist der Makler eine GmbH oder ein größeres Büro, ändert der Tod eines Mitarbeiters an Ihrem Vertrag nichts; Ihr Vertragspartner ist dann die Firma.

Ohne Nachfolger: der Versicherer betreut direkt

Findet sich kein Nachfolger, verwaltet der Versicherer Ihre Verträge zunächst selbst. Sie wenden sich bei Änderungen und Schäden direkt an ihn. Das funktioniert, aber niemand vergleicht für Sie Tarife oder prüft, ob ein Vertrag noch passt.

Sie können jederzeit einen neuen Makler beauftragen. Mit Ihrer Vollmacht meldet er sich beim Versicherer, und die Verträge laufen über ihn weiter, ohne dass Sie sie kündigen müssen.

Was mit alten Beratungsfehlern passiert

Hat Ihr alter Makler Sie falsch beraten, haftet er dafür auch nach dem Ende seiner Tätigkeit, beim Tod gehen solche Pflichten auf die Erben über. Versicherungsmakler müssen nach § 34d GewO eine Berufshaftpflicht haben, damit solche Ansprüche nicht ins Leere gehen.

Solche Ansprüche verjähren regelmäßig in drei Jahren (§ 195 BGB). Die Frist beginnt mit dem Ende des Jahres, in dem Sie vom Schaden und vom Verantwortlichen erfahren (§ 199 BGB). Ein Nachfolger übernimmt Fehler seines Vorgängers dagegen nicht automatisch.

Wann Sie nichts tun müssen

Kennen Sie den Nachfolger, ist er im Vermittlerregister eingetragen und passt er zu Ihnen, genügt meist die Zustimmung zur Übernahme. Ihre Verträge laufen dann ohne Unterbrechung weiter.

Sie müssen auch nichts kündigen oder neu abschließen, nur weil der Makler aufhört. Kündigen Sie nie einen laufenden Vertrag aus diesem Grund; ein Neuabschluss kann teurer sein und neue Wartezeiten oder Gesundheitsfragen bringen.

Schritt für Schritt

  1. Das Schreiben des Maklers lesen: Wer übernimmt, ab wann, was soll unterschrieben werden?
  2. Den Nachfolger im Vermittlerregister prüfen: als Makler eingetragen oder nur Vertreter?
  3. Entscheiden, ob Sie zustimmen oder einen anderen Makler beauftragen.
  4. Eine Liste aller Verträge mit Versicherungsscheinnummern anlegen und Kopien sichern.
  5. Laufende Schäden direkt beim Versicherer nachverfolgen, bis die neue Betreuung steht.
  6. Mögliche Beratungsfehler des alten Maklers früh ansprechen, bevor sie verjähren.

Checkliste

  • Alle Verträge mit Nummern und Versicherer notiert
  • Nachfolger im Vermittlerregister geprüft
  • Zustimmung zur Datenweitergabe bewusst erteilt oder verweigert
  • Neue Maklervollmacht nur an den Makler Ihrer Wahl
  • Keinen Vertrag nur wegen des Maklerendes gekündigt
  • Offene Fragen zu alten Beratungsfehlern geklärt

Häufige Fehler

  • Verträge kündigen, weil der Makler aufhört, und neu teurer abschließen
  • Eine Vollmacht für den Nachfolger unterschreiben, ohne ihn zu prüfen
  • Glauben, man müsse den Nachfolger akzeptieren
  • Ansprüche aus alten Beratungsfehlern verjähren lassen

Fragen und Antworten

Häufig gefragt

Muss ich den Nachfolger meines Maklers akzeptieren?

Nein.

Er wird erst Ihr Makler, wenn Sie ihm einen Auftrag geben.

Sie können jederzeit einen anderen Makler wählen.

Werden meine Versicherungen teurer, wenn mein Makler aufhört?

Nein.

Der Beitrag hängt am Vertrag mit dem Versicherer, nicht am Makler.

Die Courtage zahlt der Versicherer weiter an den, der Sie betreut.

Darf mein Makler meine Daten an den Käufer seines Bestands weitergeben?

Nur mit einer Rechtsgrundlage nach Art.

6 DSGVO, zum Beispiel Ihrer Einwilligung.

Sie dürfen der Übernahme widersprechen.

Was passiert, wenn mein Makler stirbt?

Ihre Verträge laufen weiter.

Der Maklervertrag endet im Zweifel,

die Erben müssen Ihnen den Tod anzeigen und Dringendes bis zu einer neuen Lösung erledigen.

Wer hilft mir im Schadenfall, wenn mein Makler weg ist?

Melden Sie den Schaden direkt beim Versicherer.

Sobald ein neuer Makler Ihre Vollmacht hat, kann er Sie dabei unterstützen.

Haftet der Nachfolger für Fehler meines alten Maklers?

Nicht automatisch.

Ansprüche richten sich gegen den alten Makler oder seine Erben,

abgesichert über dessen Berufshaftpflicht.

Quellen

NAMMERT Versicherungsmakler

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Ihr Makler: Norman Nammert, unter der Marke NAMMERT.

Versicherungsmakler mit Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 GewO.

Vermittlerregister D-C08Q-TOSD4-37.

Die NAMMERT Assekuradeur GmbH ist ein eigenes Unternehmen.

Sie vermittelt Ihren Vertrag nicht.

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