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Was sind Bewertungsreserven und werden sie bei der Lebensversicherung ausgezahlt?

Kurz gesagt

Was sind Bewertungsreserven und werden sie bei der Lebensversicherung ausgezahlt? Bewertungsreserven sind stille Reserven: Kapitalanlagen des Versicherers sind mehr wert, als in der Bilanz steht. Bei Vertragsende wird der Ihnen zugeordnete Betrag nach § 153 VVG zur Hälfte ausgezahlt. Reserven aus festverzinslichen Anlagen zählen aber nur, soweit sie den Sicherungsbedarf übersteigen; oft bleibt wenig.

Was sind Bewertungsreserven und werden sie bei der Lebensversicherung ausgezahlt?

Was es kostet

Rechenbeispiele zur hälftigen Beteiligung.

BeispielRichtwert
Zugeordnete Bewertungsreserven 4.000 Euro, kein Sicherungsbedarf2.000 Euro Auszahlung
Zugeordnet 4.000 Euro, davon 3.000 Euro aus Anleihen voll vom Sicherungsbedarf aufgezehrt500 Euro Auszahlung
Anteil der Bewertungsreserven an der Ablaufleistungmeist 0 bis 3 Prozent

Stand Oktober 2026.

Die Hälfteregel und der Sicherungsbedarf stehen im Gesetz.

Die Beträge sind Rechenbeispiele,

der Anteil an der Ablaufleistung ist ein Richtwert aus der Angebotspraxis.

Rechenbeispiel

Kapitallebensversicherung läuft nach 25 Jahren ab

Der Versicherer ordnet dem Vertrag zum Ablauf 3.600 Euro Bewertungsreserven zu, davon 2.400 Euro aus Anleihen. Der Sicherungsbedarf zehrt die Hälfte der Anleihereserven auf.

Reserven aus Aktien und Immobilien1.200 Euro
Reserven aus Anleihen nach Sicherungsbedarf1.200 Euro
Anrechenbar zusammen2.400 Euro
Davon die Hälfte1.200 Euro

Ausgezahlt werden 1.200 Euro zusätzlich zur Ablaufleistung.

Woher Bewertungsreserven kommen

Ein Lebensversicherer legt Ihre Beiträge vor allem in Anleihen, Immobilien und Aktien an. Steigt der Marktwert über den Wert in der Bilanz, entstehen Bewertungsreserven. Bei Anleihen passiert das vor allem, wenn die Zinsen fallen.

Steigen die Zinsen, schrumpfen diese Reserven bei Anleihen wieder. Deshalb schwankt der Betrag, den die Lebensversicherung bei Bewertungsreserven ausweist, von Jahr zu Jahr stark.

Wie viel bei Vertragsende ausgezahlt wird

Der Versicherer ermittelt die Bewertungsreserven jährlich und ordnet sie den Verträgen rechnerisch zu. Bei Vertragsende wird der dann ermittelte Betrag zur Hälfte zugeteilt und ausgezahlt. Bei Rentenversicherungen ist das Ende der Ansparphase maßgeblich.

Dabei gilt eine Einschränkung: Reserven aus festverzinslichen Anlagen zählen nur, soweit sie einen Sicherungsbedarf für die Zinsgarantien aller Kunden übersteigen. Liegt der Marktzins unter dem Garantiezins der Verträge, ist dieser Bedarf hoch, und von den Anleihereserven bleibt wenig.

BausteinGarantiertWann ausgezahlt
Garantiekapitaljabei Ablauf
Laufende Überschüssenach Zuteilung jabei Ablauf oder Kündigung
Schlussüberschussneinbei Ablauf, bei Kündigung nach Bedingungen
Bewertungsreservenneinzur Hälfte bei Vertragsende

Bewertungsreserven bei Kündigung

Auch bei einer Kündigung ist der Vertrag beendet, und der Anteil an den Bewertungsreserven steht Ihnen zu; § 169 Abs. 7 VVG verweist ausdrücklich auf § 153 Abs. 3 Satz 2.

Der Rückkaufswert enthält dagegen keine Garantie auf eine bestimmte Höhe der Reserven. Prüfen Sie vor einer Kündigung die Standmitteilung: Dort steht, wie viel Bewertungsreserven Ihrem Vertrag aktuell zugeordnet sind.

So prüfen Sie Ihre Abrechnung

Suchen Sie in Standmitteilung und Schlussabrechnung den Posten für die Beteiligung an den Bewertungsreserven. Fehlt er oder ist er viel niedriger als im Vorjahr, fragen Sie schriftlich nach der Berechnung und dem abgezogenen Sicherungsbedarf.

Schritt für Schritt

  1. Standmitteilungen der letzten Jahre heraussuchen.
  2. Ausgewiesene Bewertungsreserven vergleichen.
  3. Schlussabrechnung auf den Posten Bewertungsreserven prüfen.
  4. Bei Lücken schriftlich die Berechnung anfordern.

Checkliste

  • Standmitteilung mit Angabe der Bewertungsreserven
  • Schlussabrechnung mit eigenem Posten
  • Erklärung des Sicherungsbedarfs angefordert
  • Ablaufdatum oder Ende der Ansparphase bekannt

Häufige Fehler

  • Mit dem in der Standmitteilung genannten Betrag fest rechnen
  • Bewertungsreserven mit dem Schlussüberschuss verwechseln
  • Wegen hoher Reserven kündigen, obwohl sie nur zur Hälfte fließen

Fragen und Antworten

Häufig gefragt

Sind Bewertungsreserven garantiert?

Nein.

Sie schwanken mit den Kapitalmärkten und können auf null sinken.

Warum bekomme ich nur die Hälfte?

So regelt es § 153 Abs.

3 VVG.

Die andere Hälfte bleibt im Kollektiv.

Was ist der Sicherungsbedarf?

Ein Puffer, damit die Zinsgarantien aller Kunden bezahlt werden können.

Er mindert die anrechenbaren Reserven aus Anleihen.

Gilt das auch für fondsgebundene Versicherungen?

Bei reinen Fondspolicen tragen Sie die Kursentwicklung direkt;

Bewertungsreserven betreffen vor allem das klassische Sicherungsvermögen.

Kann die Beteiligung ausgeschlossen werden?

Nur ausdrücklich und nur zusammen mit der gesamten Überschussbeteiligung.

Quellen

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