Alles zur Versicherung: Privathaftpflicht
Was kostet eine Privathaftpflichtversicherung?
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Kurz gesagt
Wenn ein Dachziegel oder Schnee vom Dach jemanden trifft, haftet meist der Eigentümer des Hauses. Beim Ziegel vermutet § 836 BGB sein Verschulden, er muss eine ordentliche Wartung beweisen. Beim Schnee haftet er nur, wenn er die zumutbare Vorsorge versäumt hat. Wer selbst im Haus wohnt, ist über die Privathaftpflicht geschützt; vermietete Häuser brauchen eine Grundbesitzerhaftpflicht für etwa 30 bis 70 Euro im Jahr.
Richtwerte für die Versicherungen, die bei Schäden durch Dachziegel und Dachlawinen zahlen.
| Beispiel | Richtwert |
|---|---|
| Privathaftpflicht für Singles, inklusive selbst bewohntem Haus | etwa 40 bis 120 Euro im Jahr |
| Privathaftpflicht für Familien | etwa 60 bis 180 Euro im Jahr |
| Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht allgemein | etwa 30 bis 70 Euro im Jahr |
| Guter Familientarif ohne Selbstbeteiligung | ab etwa 48 bis 80 Euro im Jahr |
Richtwerte, Stand Oktober 2026, aus öffentlich genannten Tarifbeispielen.
Die Beträge im Rechenbeispiel sind Richtwerte aus der Angebotspraxis.
Rechenbeispiel
Nach einem Herbststurm fällt ein Ziegel von einem vermieteten Zweifamilienhaus auf ein Auto am Straßenrand. Der Ziegel lag schon vorher schief.
| Delle und Lackschaden an der Motorhaube | etwa 1.500 bis 3.000 Euro |
| Gutachten | etwa 300 bis 600 Euro |
| Mietwagen oder Nutzungsausfall für einige Tage | etwa 150 bis 400 Euro |
| Entlastung nach § 836 BGB | scheitert, der Mangel war erkennbar |
Rund 2.000 bis 4.000 Euro, die der Eigentümer schuldet. Mit Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht zahlt der Versicherer, ohne sie der Eigentümer selbst.
Löst sich ein Ziegel, ein Blech oder ein Stück Fassade und verletzt jemanden oder beschädigt ein Auto, gilt § 836 BGB. Der Besitzer des Grundstücks haftet, wenn die Ablösung auf fehlerhafter Errichtung oder mangelhafter Unterhaltung beruht. Er kommt nur heraus, wenn er beweist, dass er die nötige Sorgfalt beachtet hat. Der Geschädigte muss also nicht nachweisen, dass das Dach schlecht gepflegt war.
Gemeint ist der Eigenbesitzer, in der Regel der Eigentümer. Hat jemand die Unterhaltung des Gebäudes übernommen, etwa eine Hausverwaltung oder ein Nießbraucher, haftet er nach § 838 BGB ebenso. Ein früherer Eigentümer haftet noch ein Jahr nach Ende seines Besitzes, wenn der Ziegel in dieser Zeit herunterfällt.
Eine Dachlawine ist kein Teil des Gebäudes. Für Schnee und Eiszapfen gilt deshalb nicht die Beweislastregel für Dachziegel, sondern die allgemeine Verkehrssicherungspflicht: Der Eigentümer haftet nach § 823 BGB, wenn er schuldhaft zu wenig getan hat. Das muss der Geschädigte darlegen.
Was zumutbar ist, hängt vom Einzelfall ab: Schneemenge, Dachneigung, ob unter dem Dach ein Gehweg oder Parkplätze liegen. Hängen sichtbar große Eiszapfen über dem Eingang, sind Absperren, Warnen oder Entfernen naheliegend. Wer sein Auto erkennbar unter einer drohenden Dachlawine abstellt, muss sich ein Mitverschulden nach § 254 BGB anrechnen lassen.
Die Haftung für Dachziegel ist keine Haftung ohne Schuld. Reißt ein außergewöhnlich starker Sturm Ziegel von einem Dach, das fachgerecht gedeckt und regelmäßig geprüft wurde, kann sich der Eigentümer entlasten. Dafür braucht er Belege, zum Beispiel Rechnungen vom Dachdecker oder Fotos einer Kontrolle.
Waren dagegen schon vorher Ziegel lose oder verrutscht, hilft der Sturm als Erklärung nicht. Prüfen Sie Ihr Dach deshalb nach jedem schweren Sturm und vor dem Winter, auch von unten mit einem Fernglas, und lassen Sie Schäden zeitnah beheben.
Bewohnen Sie Ihr Einfamilienhaus oder Ihre Eigentumswohnung selbst, ist Ihre Haftung als Hausbesitzer in der Privathaftpflicht eingeschlossen. Der Branchenverband nennt ausdrücklich Ziegel, Eiszapfen und Schnee, die Passanten verletzen. Die Versicherung prüft auch, ob Sie überhaupt haften, und wehrt unberechtigte Forderungen ab.
Vermieten Sie ein Haus oder gehört es zu einem Mehrfamilienhaus, brauchen Sie eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht. In einer Eigentümergemeinschaft schließt sie meist die Gemeinschaft für Dach und Fassade ab. Ihr eigenes Auto unter Ihrem eigenen Dach zahlt keine Haftpflicht, denn sie deckt nur Schäden anderer.
| Situation | Wer haftet | Welche Versicherung zahlt |
|---|---|---|
| Selbst bewohntes Einfamilienhaus | Eigentümer | Privathaftpflicht |
| Vermietetes Haus oder Mehrfamilienhaus | Eigentümer oder Vermieter | Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht |
| Wohnanlage, Dach ist Gemeinschaftseigentum | Eigentümergemeinschaft | Haftpflicht der Gemeinschaft |
| Mietwohnung | Vermieter, nicht der Mieter | Haftpflicht des Vermieters |
| Gut gewartetes Dach, Orkan | oft niemand | keine, eigener Schaden bleibt beim Geschädigten |
Als Mieter haften Sie für das Dach nicht, dafür ist der Vermieter zuständig. Wer sein Haus selbst bewohnt und nichts vermietet, braucht neben einer guten Privathaftpflicht keine eigene Grundbesitzerhaftpflicht.
Prüfen Sie aber, ob Ihre Privathaftpflicht das Haus wirklich nennt und ob eine vermietete Einliegerwohnung mitversichert ist. Ältere Verträge sind hier manchmal knapper als neue.
Fragen und Antworten
In der Regel nein.
Das Dach gehört zum Verantwortungsbereich des Eigentümers.
Anders kann es sein,
wenn der Mieter vertraglich ausdrücklich für das Dach zuständig ist, was selten vorkommt.
Eine allgemeine Pflicht gibt es nicht.
Droht aber erkennbar eine Dachlawine über einem Gehweg oder Eingang,
müssen Sie zumutbare Vorsorge treffen, etwa warnen, absperren oder räumen lassen.
Ihre Haftpflicht nicht, denn sie zahlt nur Schäden anderer.
Ob Ihre Kaskoversicherung zahlt, hängt vom Bedingungswerk und von der Ursache ab.
Ein Schild ersetzt bei akuter Gefahr nicht das Absperren oder Entfernen.
Ob es im Einzelfall genügt, hängt von Schneelage und Ort ab.
Ja, bis zu einem Jahr nach Ende seines Besitzes,
wenn sich in dieser Zeit ein Teil ablöst und er die nötige Sorgfalt nicht beweisen kann.
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