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Wer zahlt den Schaden durch ein Schlagloch?

Kurz gesagt

Wer zahlt den Schaden durch ein Schlagloch? Meist nur Ihre Vollkasko, abzüglich Selbstbeteiligung und mit Rückstufung. Haftpflicht und Teilkasko zahlen nicht. Stadt, Land oder Bund haften selten, etwa wenn ein Loch ohne Warnschild für aufmerksame Fahrer nicht zu erkennen war. Schon eine Achsvermessung kostet etwa 50 bis 150 Euro, ein neuer Querlenker je Achse 400 bis 1.000 Euro.

Wer zahlt den Schaden durch ein Schlagloch?

Was es kostet

Öffentlich genannte Werkstattpreise für typische Schäden nach einem Schlagloch, ohne Reifen.

BeispielRichtwert
Achsvermessung, je nach Fahrzeugetwa 50 bis 150 Euro
Spureinstellung nach der Vermessungmeist 70 bis 150 Euro
Felge aufbereiten oder lackierenunter 100 bis etwa 300 Euro je Felge
Querlenker tauschen, je Achseetwa 400 bis 1.000 Euro
Zugesprochener Ersatz gegen eine Stadt, Landgericht Meiningen 2006403,63 Euro

Richtwerte, Stand Oktober 2026, aus öffentlich genannten Werkstattpreisen und Ratgebern.

Die Selbstbeteiligung im Rechenbeispiel ist Richtwert aus der Angebotspraxis.

Was eine Rückstufung Sie kostet, rechnen wir für Ihren Vertrag gern durch.

Rechenbeispiel

Kompaktwagen, tiefes Schlagloch bei Nacht auf einer Ortsstraße

Nach dem Schlag zieht das Auto nach rechts, die Felge hat eine Delle. So sieht die Rechnung aus.

Querlenker vorn, beide Seitenetwa 400 bis 1.000 Euro
Achsvermessungetwa 50 bis 150 Euro
Felge aufbereitenetwa 100 bis 300 Euro
Selbstbeteiligung Vollkasko, angenommen300 Euro

Schaden etwa 550 bis 1.450 Euro, die Vollkasko zahlt etwa 250 bis 1.150 Euro. Liegt der Schaden am unteren Ende, ist Selbstzahlen wegen der Rückstufung oft günstiger.

Welche Versicherung den Schlaglochschaden zahlt

Ein Schlagloch ist kein Unfall mit einem anderen, deshalb hilft Ihre Kfz-Haftpflicht nicht: Sie zahlt nur, was Sie anderen beschädigen. Auch die Teilkasko zahlt nicht, sie ist für Diebstahl, Wild, Glas und Naturgefahren gedacht.

Bleibt die Vollkasko. Sie ersetzt Schäden an Felge, Achse, Lenkung und Fahrwerk. Reine Reifenschäden behandeln viele Versicherer dagegen als Verschleiß und zahlen sie nicht. Und jede Meldung in der Vollkasko stuft Ihre Schadenfreiheitsklasse in der Regel zurück.

WerZahlt beim Schlagloch?Haken
Kfz-Haftpflichtneinnur Schäden anderer
Teilkaskoneinnur Diebstahl, Wild, Glas, Naturgefahren
VollkaskojaSelbstbeteiligung und Rückstufung, reine Reifenschäden oft nicht
StraßenbaulastträgerseltenSie müssen angepasstes Tempo und eine nicht erkennbare Gefahr belegen

Wann Stadt, Land oder Bund zahlen

Wer für die Straße zuständig ist, muss sie verkehrssicher halten: der Bund für Autobahnen, die Länder für Landesstraßen, Landkreise und kreisfreie Städte für Kreisstraßen, die Gemeinden für Ortsstraßen. Diese Pflicht ist aber begrenzt. Steht ein Warnschild oder gilt ein niedriges Tempolimit, hat der Träger meist genug getan.

Dazu kommt das Sichtfahrgebot in § 3 Abs. 1 StVO: Sie müssen so fahren, dass Sie auf den Zustand der Straße reagieren können. Wer zu schnell war, bekommt in der Regel nichts. Gerichte geben nur selten recht, etwa 2006 das Landgericht Meiningen, das einer Autofahrerin 403,63 Euro zusprach, weil die Stadt Suhl Fahrbahnschäden nicht ausreichend gesichert hatte.

Vollkasko melden oder selbst zahlen

Rechnen Sie, bevor Sie melden. Von der Rechnung gehen die Selbstbeteiligung ab, danach steigt Ihr Beitrag oft für mehrere Jahre. Bei einer neuen Felge oder einer Achsvermessung allein lohnt die Meldung selten.

Ist dagegen das Fahrwerk betroffen, kommen schnell vierstellige Beträge zusammen. Dann zahlt die Vollkasko meist deutlich mehr, als die Rückstufung kostet.

Wann ein Anspruch keinen Sinn hat

Gegen die Gemeinde vorzugehen lohnt nicht, wenn ein Warnschild stand, das Loch gut zu sehen war oder der Schaden unter ein paar hundert Euro liegt. Die Beweislast liegt bei Ihnen, und ohne Rechtsschutzversicherung tragen Sie das Kostenrisiko selbst.

Sinnvoll ist der Versuch bei einem tiefen Loch ohne jede Warnung, bei Nacht oder hinter einer Kuppe, wenn Sie Fotos und am besten einen Zeugen haben. Melden Sie den Schaden dann schriftlich beim zuständigen Träger.

Schritt für Schritt

  1. Sicher anhalten, Warnblinker an, Auto auf sichtbare Schäden prüfen.
  2. Schlagloch mit Maßstab, Umgebung, fehlende oder vorhandene Warnschilder und den Schaden fotografieren, Ort und Uhrzeit notieren.
  3. Bei größerem Schaden oder Gefahr für andere die Polizei rufen.
  4. In der Werkstatt Fahrwerk und Spur prüfen lassen und einen Kostenvoranschlag holen.
  5. Zuständigen Straßenbaulastträger ermitteln und den Schaden schriftlich melden, wenn kein Warnschild stand.
  6. Vollkasko melden oder selbst zahlen: Selbstbeteiligung und Rückstufung gegen die Rechnung rechnen.

Checkliste

  • Fotos vom Loch mit Maßstab und von der ganzen Stelle
  • Datum, Uhrzeit, genaue Lage und Ihr Tempo notiert
  • Zeugen mit Telefonnummer
  • Kostenvoranschlag der Werkstatt
  • Prüfung, ob Ihr Vertrag eine Vollkasko enthält und wie hoch die Selbstbeteiligung ist

Häufige Fehler

  • Mit verbogener Felge oder schiefem Lenkrad weiterfahren
  • Den Schaden der Teilkasko melden, die dafür nicht zahlt
  • Einen kleinen Schaden in der Vollkasko melden und die Rückstufung vergessen
  • Ohne Fotos von der Stelle Geld von der Gemeinde verlangen

Fragen und Antworten

Häufig gefragt

Zahlt die Teilkasko bei einem Schlagloch?

Nein.

Schlaglochschäden gehören zur Vollkasko.

Die Teilkasko zahlt etwa bei Diebstahl, Wildunfall, Glasbruch und Naturgefahren.

Werde ich nach einem Schlaglochschaden hochgestuft?

In der Vollkasko in der Regel ja.

Deshalb lohnt sich bei kleinen Beträgen oft das Selbstzahlen.

Haftet die Stadt, wenn kein Warnschild stand?

Nicht automatisch.

Sie müssen zeigen, dass Sie angepasst gefahren sind und das Loch nicht erkennen konnten.

Das gelingt selten.

Zahlt die Versicherung einen kaputten Reifen?

Reine Reifenschäden zahlen viele Versicherer nicht, weil sie Reifen als Verschleißteil sehen.

Felge, Achse und Lenkung zahlt die Vollkasko dagegen.

Kann ich mit einer verbogenen Felge weiterfahren?

Besser nicht.

Eine Alufelge mit Riss oder unzulässiger Verformung muss ersetzt werden,

sonst droht ein Reifenschaden während der Fahrt.

Muss ich die Polizei rufen?

Bei größeren Schäden oder wenn das Loch andere gefährdet, ist das ratsam.

Für die Vollkasko genügen sonst Fotos und Ihre Schilderung.

Quellen

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