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Kurz gesagt
Wer zahlt den Schaden durch ein Schlagloch? Meist nur Ihre Vollkasko, abzüglich Selbstbeteiligung und mit Rückstufung. Haftpflicht und Teilkasko zahlen nicht. Stadt, Land oder Bund haften selten, etwa wenn ein Loch ohne Warnschild für aufmerksame Fahrer nicht zu erkennen war. Schon eine Achsvermessung kostet etwa 50 bis 150 Euro, ein neuer Querlenker je Achse 400 bis 1.000 Euro.
Öffentlich genannte Werkstattpreise für typische Schäden nach einem Schlagloch, ohne Reifen.
| Beispiel | Richtwert |
|---|---|
| Achsvermessung, je nach Fahrzeug | etwa 50 bis 150 Euro |
| Spureinstellung nach der Vermessung | meist 70 bis 150 Euro |
| Felge aufbereiten oder lackieren | unter 100 bis etwa 300 Euro je Felge |
| Querlenker tauschen, je Achse | etwa 400 bis 1.000 Euro |
| Zugesprochener Ersatz gegen eine Stadt, Landgericht Meiningen 2006 | 403,63 Euro |
Richtwerte, Stand Oktober 2026, aus öffentlich genannten Werkstattpreisen und Ratgebern.
Die Selbstbeteiligung im Rechenbeispiel ist Richtwert aus der Angebotspraxis.
Was eine Rückstufung Sie kostet, rechnen wir für Ihren Vertrag gern durch.
Rechenbeispiel
Nach dem Schlag zieht das Auto nach rechts, die Felge hat eine Delle. So sieht die Rechnung aus.
| Querlenker vorn, beide Seiten | etwa 400 bis 1.000 Euro |
| Achsvermessung | etwa 50 bis 150 Euro |
| Felge aufbereiten | etwa 100 bis 300 Euro |
| Selbstbeteiligung Vollkasko, angenommen | 300 Euro |
Schaden etwa 550 bis 1.450 Euro, die Vollkasko zahlt etwa 250 bis 1.150 Euro. Liegt der Schaden am unteren Ende, ist Selbstzahlen wegen der Rückstufung oft günstiger.
Ein Schlagloch ist kein Unfall mit einem anderen, deshalb hilft Ihre Kfz-Haftpflicht nicht: Sie zahlt nur, was Sie anderen beschädigen. Auch die Teilkasko zahlt nicht, sie ist für Diebstahl, Wild, Glas und Naturgefahren gedacht.
Bleibt die Vollkasko. Sie ersetzt Schäden an Felge, Achse, Lenkung und Fahrwerk. Reine Reifenschäden behandeln viele Versicherer dagegen als Verschleiß und zahlen sie nicht. Und jede Meldung in der Vollkasko stuft Ihre Schadenfreiheitsklasse in der Regel zurück.
| Wer | Zahlt beim Schlagloch? | Haken |
|---|---|---|
| Kfz-Haftpflicht | nein | nur Schäden anderer |
| Teilkasko | nein | nur Diebstahl, Wild, Glas, Naturgefahren |
| Vollkasko | ja | Selbstbeteiligung und Rückstufung, reine Reifenschäden oft nicht |
| Straßenbaulastträger | selten | Sie müssen angepasstes Tempo und eine nicht erkennbare Gefahr belegen |
Wer für die Straße zuständig ist, muss sie verkehrssicher halten: der Bund für Autobahnen, die Länder für Landesstraßen, Landkreise und kreisfreie Städte für Kreisstraßen, die Gemeinden für Ortsstraßen. Diese Pflicht ist aber begrenzt. Steht ein Warnschild oder gilt ein niedriges Tempolimit, hat der Träger meist genug getan.
Dazu kommt das Sichtfahrgebot in § 3 Abs. 1 StVO: Sie müssen so fahren, dass Sie auf den Zustand der Straße reagieren können. Wer zu schnell war, bekommt in der Regel nichts. Gerichte geben nur selten recht, etwa 2006 das Landgericht Meiningen, das einer Autofahrerin 403,63 Euro zusprach, weil die Stadt Suhl Fahrbahnschäden nicht ausreichend gesichert hatte.
Rechnen Sie, bevor Sie melden. Von der Rechnung gehen die Selbstbeteiligung ab, danach steigt Ihr Beitrag oft für mehrere Jahre. Bei einer neuen Felge oder einer Achsvermessung allein lohnt die Meldung selten.
Ist dagegen das Fahrwerk betroffen, kommen schnell vierstellige Beträge zusammen. Dann zahlt die Vollkasko meist deutlich mehr, als die Rückstufung kostet.
Gegen die Gemeinde vorzugehen lohnt nicht, wenn ein Warnschild stand, das Loch gut zu sehen war oder der Schaden unter ein paar hundert Euro liegt. Die Beweislast liegt bei Ihnen, und ohne Rechtsschutzversicherung tragen Sie das Kostenrisiko selbst.
Sinnvoll ist der Versuch bei einem tiefen Loch ohne jede Warnung, bei Nacht oder hinter einer Kuppe, wenn Sie Fotos und am besten einen Zeugen haben. Melden Sie den Schaden dann schriftlich beim zuständigen Träger.
Fragen und Antworten
Nein.
Schlaglochschäden gehören zur Vollkasko.
Die Teilkasko zahlt etwa bei Diebstahl, Wildunfall, Glasbruch und Naturgefahren.
In der Vollkasko in der Regel ja.
Deshalb lohnt sich bei kleinen Beträgen oft das Selbstzahlen.
Nicht automatisch.
Sie müssen zeigen, dass Sie angepasst gefahren sind und das Loch nicht erkennen konnten.
Das gelingt selten.
Reine Reifenschäden zahlen viele Versicherer nicht, weil sie Reifen als Verschleißteil sehen.
Felge, Achse und Lenkung zahlt die Vollkasko dagegen.
Besser nicht.
Eine Alufelge mit Riss oder unzulässiger Verformung muss ersetzt werden,
sonst droht ein Reifenschaden während der Fahrt.
Bei größeren Schäden oder wenn das Loch andere gefährdet, ist das ratsam.
Für die Vollkasko genügen sonst Fotos und Ihre Schilderung.
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