Alles zur Versicherung: Wohngebäude
Ist die Wohngebäudeversicherung Pflicht?
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Kurz gesagt
Wer zahlt, hängt vom Auslöser ab: Fällt ein Baum bei Sturm ab Windstärke 8 oder nach einem Blitz auf Ihr Haus, zahlt Ihre eigene Wohngebäudeversicherung, auch wenn der Baum dem Nachbarn gehört. Der Nachbar haftet nur, wenn der Baum erkennbar krank oder morsch war. Das Wegräumen des Baums ist oft nur bis 5.000 oder 10.000 Euro mitversichert.
Öffentlich genannte Richtwerte zum Fällen und Entsorgen von Bäumen, zu Tarifgrenzen und zu Sturmschäden insgesamt.
| Beispiel | Richtwert |
|---|---|
| Fällen, Holz bleibt beim Eigentümer | etwa 25 bis 50 Euro je Meter Baumhöhe |
| Entsorgung des Holzes | rund 200 Euro |
| Fällung mit Seilklettertechnik oder Hubsteiger | oft über 2.000 Euro |
| Grenze für das Entfernen umgestürzter Bäume | meist 5.000 oder 10.000 Euro |
| Sturm und Hagel in der Sachversicherung 2024 | rund 2 Milliarden Euro Schaden |
Stand Oktober 2026, aus Ratgebern und Zahlen der Versicherungswirtschaft.
Die Reparaturkosten im Rechenbeispiel sind Richtwert aus der Angebotspraxis.
Ob und bis zu welcher Grenze Ihr Vertrag das Entfernen von Bäumen zahlt, prüfen wir für Sie.
Rechenbeispiel
Der Baum war gesund, das Dach ist auf einer Seite eingedrückt. Vertrag mit Klausel für umgestürzte Bäume bis 5.000 Euro.
| Dach, Dachrinne und Gerüst | etwa 12.000 bis 18.000 Euro, zahlt die Sturmdeckung |
| Baum mit Kran vom Dach heben und zerlegen | etwa 2.000 bis 3.500 Euro |
| Abtransport und Wurzelstock entfernen | etwa 500 bis 1.000 Euro |
| Klausel für umgestürzte Bäume | bis 5.000 Euro |
| Selbstbeteiligung | laut Vertrag, zum Beispiel 500 Euro |
Das Dach zahlt die Versicherung voll, das Bergen und Entfernen des Baums liegt mit bis zu 4.500 Euro noch unter der Grenze. Ohne Klausel könnten Sie auf einem Teil dieser Kosten sitzen bleiben. Rechnung mit Richtwerten.
Die Wohngebäudeversicherung zahlt Schäden am Haus durch Sturm ab Windstärke 8 und durch Blitzschlag. Wirft der Sturm einen Baum auf Dach, Fassade oder Wintergarten, ist das ein Sturmschaden, egal wem der Baum gehört. Ihr Versicherer kann sich das Geld später beim Nachbarn zurückholen, wenn dieser seine Pflichten verletzt hat.
Für die Sachen im Haus ist die Hausratversicherung zuständig, für ein beschädigtes Auto die Teilkasko. Fällt ein Baum ohne Sturm oder Blitz um, etwa weil er innen faul war, ist das in den üblichen Bedingungen keine versicherte Gefahr.
| Was beschädigt wird | Wer zahlt |
|---|---|
| Dach, Fassade, Fenster nach Sturm oder Blitz | Ihre Wohngebäudeversicherung |
| Möbel und Sachen im Haus | Ihre Hausratversicherung |
| Auto in der Einfahrt | Ihre Teilkasko |
| Garage, Carport, Zaun | Ihre Wohngebäudeversicherung, wenn diese mitversichert sind |
| Den umgestürzten Baum wegräumen | Ihre Wohngebäudeversicherung, meist nur mit Klausel und Grenze |
| Schaden ohne Sturm durch morschen Baum | die Haftpflicht des Baumbesitzers, wenn er seine Pflicht verletzt hat |
Wer Bäume auf seinem Grundstück hat, muss sie in angemessenen Abständen auf Standfestigkeit ansehen. Privatleute brauchen dafür in der Regel kein Gutachten, ein prüfender Blick auf Pilzbefall, tote Äste und Risse reicht meist.
Wirft ein Sturm einen gesunden Baum um, haftet niemand, das gilt als Naturereignis. War der Baum dagegen sichtbar krank und der Besitzer hat nichts getan, muss er für den Schaden einstehen. Das zahlt dann seine Privathaftpflicht oder bei vermieteten Häusern die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht.
Es gilt dieselbe Regel umgekehrt: War Ihr Baum gesund und hat ihn ein Sturm umgeworfen, zahlt die Gebäudeversicherung des Nachbarn. Haben Sie Warnzeichen übersehen, haften Sie, und Ihre Privathaftpflicht springt ein, wenn Sie das Haus selbst bewohnen.
Vermieten Sie das Haus oder Teile davon, brauchen Sie meist eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht. Fotos vom gesunden Zustand Ihrer Bäume helfen später beim Nachweis.
Die Aufräumkosten für Trümmer des Gebäudes sind meist mitversichert. Den Baum selbst zu zerlegen, abzutransportieren und den Wurzelstock zu entfernen, zahlt der Versicherer dagegen oft nur mit einer Klausel für umgestürzte Bäume. Sie gilt in der Regel für Bäume auf dem eigenen Grundstück, die durch Sturm oder Blitz umgestürzt sind, und nicht, wenn der Baum schon abgestorben war.
Ein großer Baum auf dem Dach muss oft mit Kran oder Hubsteiger geborgen werden. Dann wird eine Grenze von 5.000 Euro schnell erreicht. Fragen Sie vor dem Auftrag beim Versicherer nach, welche Kosten er übernimmt.
Stehen auf Ihrem Grundstück keine großen Bäume in Reichweite des Hauses, ist die Klausel verzichtbar. Den Schaden am Gebäude zahlt die Sturmdeckung ohnehin.
Haben Sie dagegen alte, hohe Bäume nahe am Haus, lohnt sich die Klausel mit einer Grenze von mindestens 10.000 Euro. Eine regelmäßige Sichtkontrolle schützt zusätzlich vor dem Streit um die Haftung.
Fragen und Antworten
Nur wenn der Baum erkennbar krank oder morsch war. War er gesund und hat ihn ein Sturm umgeworfen, zahlt Ihre eigene Gebäudeversicherung.
Ab Windstärke 8, das sind mindestens 62 Kilometer je Stunde. Lässt sich das nicht messen, reichen oft Schäden an gesunden Gebäuden in der Nachbarschaft als Nachweis.
Im Grundschutz meist nicht. Dann haftet der Baumbesitzer, wenn er die Kontrolle seiner Bäume vernachlässigt hat.
Ein einzelner Schaden führt nicht automatisch zu einer Erhöhung. Nach mehreren Schäden kann der Versicherer aber kündigen oder den Beitrag anpassen.
Auch hier zuerst Ihre Gebäudeversicherung. Die Gemeinde haftet nur, wenn sie ihre Pflicht zur Baumkontrolle verletzt hat.
Einen umgestürzten Baum dürfen Sie zur Gefahrenabwehr beseitigen lassen. Für das Fällen stehender Bäume gelten Schutzzeiten und örtliche Satzungen, fragen Sie im Zweifel bei der Gemeinde.
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