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Versicherungsmakler / Versicherungsfragen / Kfz-Versicherung

Wie lange habe ich Zeit, einen Kfz-Schaden zu melden?

Kurz gesagt

Ihrem eigenen Versicherer müssen Sie einen Kfz-Schaden nach den üblichen Bedingungen innerhalb einer Woche melden. Sind Sie Geschädigter, zeigen Sie den Unfall der gegnerischen Versicherung innerhalb von zwei Wochen in Textform an. Ihr Anspruch auf Schadenersatz verjährt erst nach drei Jahren, gerechnet ab Ende des Unfalljahres.

Wie lange habe ich Zeit, einen Kfz-Schaden zu melden?

Was es kostet

Die wichtigen Fristen in Zahlen.

BeispielRichtwert
Meldung an den eigenen Kfz-Versichererinnerhalb von 7 Tagen
Anzeige an die gegnerische Haftpflichtinnerhalb von 14 Tagen
Anzeige an den gegnerischen Halterspätestens 2 Monate
Verjährung des Schadenersatzes3 Jahre ab Jahresende, höchstens 10 Jahre gegen den Versicherer

Stand Oktober 2026.

Die Wochenfrist steht in den Musterbedingungen, Ihr Vertrag kann abweichen;

die übrigen Fristen stehen im Gesetz.

Rechenbeispiel

Parkrempler im März, Meldung erst nach drei Wochen

Ein Fahrer streift beim Ausparken ein fremdes Auto, hinterlässt seine Daten und meldet den Schaden erst drei Wochen später seinem Versicherer.

Frist nach den Bedingungeneine Woche
Tatsächliche Meldungnach drei Wochen
Hat die Verspätung etwas verändert?nein, der Geschädigte hat sich schon direkt beim Versicherer gemeldet

Der Versicherer zahlt dem Geschädigten. Weil die Verspätung nichts an der Aufklärung geändert hat, droht in der Regel keine Kürzung.

Die Frist gegenüber Ihrem eigenen Versicherer

Das Gesetz verlangt in § 30 VVG, den Versicherungsfall unverzüglich anzuzeigen. Die Kfz-Bedingungen der meisten Versicherer werden konkreter: Nach den Musterbedingungen müssen Sie jedes Schadenereignis, das zu einer Leistung führen kann, innerhalb einer Woche melden.

Das gilt auch, wenn Sie glauben, nicht schuld zu sein, oder einen kleinen Schaden selbst zahlen wollen. Ermittelt die Polizei oder die Staatsanwaltschaft, müssen Sie das zusätzlich sofort mitteilen, auch wenn der Schaden schon gemeldet ist.

Die Fristen, wenn Sie Geschädigter sind

Als Geschädigter zeigen Sie den Unfall der Haftpflicht des Gegners nach § 119 VVG innerhalb von zwei Wochen in Textform an, also per Brief, Fax oder E-Mail. Für die Frist reicht es, wenn Sie rechtzeitig absenden.

Dem Halter des anderen Autos müssen Sie den Unfall nach § 15 Straßenverkehrsgesetz spätestens innerhalb von zwei Monaten anzeigen, sonst verlieren Sie die Rechte aus diesem Gesetz. Das entfällt, wenn der Halter auf anderem Weg rechtzeitig vom Unfall erfahren hat, etwa am Unfallort.

WemFristGrundlage
Eigener Kfz-Versichererinnerhalb einer WocheKfz-Bedingungen, § 30 VVG
Haftpflicht des Gegnerszwei Wochen, Textform§ 119 VVG
Halter des Gegnerszwei Monate§ 15 StVG
Anspruch auf Schadenersatzdrei Jahre ab Jahresende§ 14 StVG mit §§ 195, 199 BGB

Wann Ihr Anspruch verjährt

Schadenersatz aus einem Verkehrsunfall verjährt in drei Jahren. Die Frist beginnt mit dem Ende des Jahres, in dem Sie vom Schaden und vom Verursacher wissen. Ein Unfall im März 2026 verjährt also mit Ablauf des 31. Dezember 2029.

Haben Sie den Schaden bei der gegnerischen Versicherung angemeldet, ist die Verjährung nach § 115 VVG gehemmt, bis der Versicherer Ihnen in Textform entschieden hat. Spätestens zehn Jahre nach dem Unfall ist aber Schluss.

Was passiert, wenn Sie zu spät melden

Wer die Frist um ein paar Tage überschreitet, verliert den Schutz nicht automatisch. Nach § 28 VVG ist der Versicherer nur bei Vorsatz ganz frei, bei grober Fahrlässigkeit darf er nach der Schwere des Verschuldens kürzen. Hat die späte Meldung nichts daran geändert, was festgestellt werden konnte und was zu zahlen ist, muss er trotzdem zahlen, außer bei Arglist.

Erfährt der Versicherer auf anderem Weg rechtzeitig vom Unfall, etwa durch die Gegenseite, kann er sich auf die versäumte Anzeige nicht berufen. Trotzdem gilt: früh melden ist billiger als später streiten.

Melden heißt nicht gleich Rückstufung

Viele zögern, einen Kfz-Schaden zu melden, weil sie die Rückstufung fürchten. Die Meldung allein stuft Sie aber nicht zurück, erst eine Zahlung Ihres Versicherers aus Haftpflicht oder Vollkasko. Schäden der Teilkasko wie Wild, Glas oder Hagel kosten keine Klasse.

Kleine Haftpflichtschäden können Sie dem Versicherer nach den Musterbedingungen bis 500 Euro innerhalb von sechs Monaten erstatten und so die Rückstufung vermeiden. Gemeldet werden muss der Schaden trotzdem fristgerecht.

Schritt für Schritt

  1. Unfallort sichern, Daten und Fotos aufnehmen.
  2. Den eigenen Versicherer innerhalb einer Woche informieren.
  3. Als Geschädigter die gegnerische Haftpflicht innerhalb von zwei Wochen in Textform anschreiben.
  4. Polizeiliche Ermittlungen sofort nachmelden.
  5. Verjährungsende im Kalender notieren.

Checkliste

  • Meldung an den eigenen Versicherer innerhalb einer Woche
  • Anzeige an die Gegenseite in Textform
  • Absendedatum belegbar
  • Polizeiaktenzeichen weitergegeben
  • Verjährung zum Jahresende im Blick

Häufige Fehler

  • Nicht melden, weil man den Schaden selbst zahlen will
  • Nur anrufen statt in Textform anzeigen
  • Glauben, eine späte Meldung koste automatisch den ganzen Schutz
  • Die drei Jahre ab Unfalltag statt ab Jahresende rechnen

Fragen und Antworten

Häufig gefragt

Wie viel Zeit habe ich nach einem Parkschaden?

Dieselbe wie bei jedem Kfz-Schaden: eine Woche gegenüber Ihrem eigenen Versicherer.

Der Geschädigte hat zwei Wochen, um sich bei Ihrer Haftpflicht zu melden.

Muss ich einen Schaden melden, den ich selbst zahlen will?

Ja, innerhalb einer Woche.

Das Selbstzahlen ist danach trotzdem möglich,

in der Haftpflicht nach den Musterbedingungen bis 500 Euro.

Wie lange kann ich einen Schaden bei der gegnerischen Versicherung geltend machen?

Anzeigen sollten Sie ihn innerhalb von zwei Wochen.

Der Anspruch selbst verjährt erst drei Jahre nach Ende des Unfalljahres.

Was passiert, wenn ich den Unfall zu spät melde?

Bei grober Fahrlässigkeit kann der Versicherer kürzen, bei Vorsatz ganz verweigern.

Hat die Verspätung nichts verändert, muss er trotzdem zahlen.

Reicht ein Anruf beim Versicherer?

Bei Ihrem eigenen Versicherer zunächst ja.

Gegenüber der Gegenseite verlangt das Gesetz Textform.

Zählt der Tag der Meldung für die Rückstufung?

Nach den Musterbedingungen entscheidet der Tag der Schadenmeldung,

welchem Jahr der Schaden zugerechnet wird.

Gilt die Wochenfrist auch für einen Wildunfall?

Ja, jedes Schadenereignis,

das zu einer Leistung führen kann, gehört innerhalb einer Woche gemeldet.

Quellen

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