Alles zur Versicherung: Wohngebäude
Ist die Wohngebäudeversicherung Pflicht?
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Kurz gesagt
Im Grundschutz zahlt die Gebäudeversicherung bei Vandalismus und Graffiti nicht, denn die Musterbedingungen nennen nur Feuer, Leitungswasser, Sturm, Hagel und Elementargefahren. Sie brauchen eine Klausel für böswillige Beschädigung. Graffiti ist darin oft extra begrenzt, ein Beispieltarif zahlt bis 7.500 Euro mit 250 Euro Selbstbeteiligung. Die Reinigung kostet etwa 40 bis 100 Euro je Quadratmeter.
Veröffentlichte Reparaturkosten nach Vandalismus und Grenzen aus einem Bedingungswerk.
| Beispiel | Richtwert |
|---|---|
| Graffiti von der Fassade entfernen | etwa 40 bis 100 Euro je Quadratmeter |
| Gartenzaun ersetzen, Holz bis Naturstein | etwa 40 bis 200 Euro je Meter |
| Briefkasten samt Montage | etwa 200 bis 400 Euro |
| Aufgebrochenes Fenster samt Einbau | etwa 500 bis 1.000 Euro |
| Graffitigrenze im Beispieltarif | 7.500 Euro je Fall, 15.000 Euro im Jahr |
Kosten aus dem Ratgeber eines Versicherers und Grenzen aus veröffentlichten Besonderen
Bedingungen, Stand Oktober 2026.
Die Fläche im Rechenbeispiel ist ein Richtwert aus der Angebotspraxis.
Rechenbeispiel
Über Nacht besprühen Unbekannte zwölf Quadratmeter verputzte Wand. Der Eigentümer zeigt die Tat am Morgen bei der Polizei an.
| Fläche | 12 m² |
| Reinigung (12 × 40 bis 100 Euro) | 480 bis 1.200 Euro |
| Selbstbeteiligung im Beispieltarif | 250 Euro |
| Erstattung mit Graffitiklausel | 230 bis 950 Euro |
| Erstattung im Grundschutz | 0 Euro |
Mit Klausel trägt der Eigentümer nur die Selbstbeteiligung. Ohne Klausel zahlt er die ganze Reinigung selbst und kann sich nur an den Täter halten, wenn er gefunden wird.
Die Wohngebäudeversicherung zahlt nur für die Gefahren, die im Vertrag stehen. Nach A 1 der Musterbedingungen VGB 2022 sind das Brand, Blitzschlag, Explosion und verwandte Ereignisse, Leitungswasser, Sturm und Hagel und, wenn vereinbart, die weiteren Naturgefahren. Vandalismus und Graffiti stehen nicht in dieser Liste.
Ein umgetretener Zaun, ein zerkratztes Garagentor oder eine besprühte Fassade ist deshalb ohne Erweiterung kein Versicherungsfall. Schäden durch innere Unruhen schließen die Musterbedingungen in A 2.2 sogar ausdrücklich aus. Anders ist es, wenn ein Täter Feuer legt: Brand ist versichert, egal wer ihn verursacht hat.
Viele Versicherer bieten Vandalismus als Baustein oder in höheren Tarifen an, oft unter dem Namen böswillige Beschädigung. Gemeint ist jede vorsätzliche, unmittelbare Beschädigung oder Zerstörung versicherter Sachen durch fremde Personen.
Graffiti regeln die Bedingungen häufig gesondert. In einem veröffentlichten Bedingungswerk ist Graffiti als Verunstaltung durch Farben oder Lacke an Außenseiten des Gebäudes durch unbefugte Dritte versichert, begrenzt auf 7.500 Euro je Fall und 15.000 Euro im Jahr, mit 250 Euro Selbstbeteiligung. Andere Tarife verlangen, dass der Täter vorher eingedrungen ist. Dann ist eine besprühte Außenwand nicht gedeckt.
| Schaden | Grundschutz | Mit Vandalismusklausel |
|---|---|---|
| Graffiti an der Fassade | nein | ja, oft mit eigener Grenze |
| Zerstörter Zaun oder Briefkasten | nein | ja, wenn fest mit dem Grundstück verbunden |
| Eingeworfene Fensterscheibe | nein, außer Glasbaustein | ja, oder über Glasversicherung |
| Brandstiftung | ja, als Brand | ja |
| Zerstörte Möbel nach Einbruch | nein | nein, das ist Hausrat |
Dringt ein Täter in die Wohnung ein und zerstört dort Sachen, ist das nach A 4.3 der Musterbedingungen VHB 2022 Vandalismus nach einem Einbruch. Die Hausratversicherung ersetzt dann Möbel, Technik und Kleidung.
Auch Schäden am Gebäude innerhalb der Wohnung, die bei Vandalismus nach einem Einbruch entstehen, zählen nach A 13.2.7 VHB 2022 zu den Reparaturkosten der Hausratversicherung. Für Graffiti außen und für Zaun, Tor oder Carport ist sie dagegen nicht zuständig.
Auch mit Klausel zahlt der Versicherer meist nur bis zu einer Entschädigungsgrenze und zieht eine Selbstbeteiligung ab. Bei einer kleinen Schmiererei von zwei Quadratmetern bleibt nach Abzug der Selbstbeteiligung oft wenig übrig. Bei einer großflächig besprühten Fassade mit Gerüst ist eine niedrige Grenze schnell erreicht.
Lose Gegenstände wie Gartenmöbel gehören nicht zum Gebäude und sind auch mit Klausel nicht versichert. Für Nebengebäude wie Garage oder Schuppen können eigene Regeln gelten. In einem Mehrfamilienhaus gehört die Fassade meist zum Gemeinschaftseigentum, dann ist die Gebäudeversicherung der Eigentümergemeinschaft gefragt.
Graffiti ist strafbar: Nach § 303 Absatz 2 StGB ist es Sachbeschädigung, das Erscheinungsbild einer fremden Sache unbefugt erheblich und nicht nur vorübergehend zu verändern. Erstatten Sie Anzeige, auch gegen Unbekannt. Viele Klauseln verlangen sie ohnehin, und ohne Anzeige kann der Versicherer die Leistung kürzen oder verweigern.
Zahlt Ihr Versicherer, geht Ihr Anspruch gegen den Täter nach § 86 VVG auf ihn über, soweit er den Schaden ersetzt hat. Den Teil, den er nicht zahlt, etwa die Selbstbeteiligung, können Sie weiter selbst vom Täter verlangen.
Fragen und Antworten
Nur mit einer Klausel, die Graffiti ausdrücklich einschließt.
Im Grundschutz nach den Musterbedingungen ist es nicht versichert.
Nein.
Die Hausratversicherung zahlt Vandalismus in der Wohnung nach einem Einbruch, nicht die Außenwand.
Ja.
Die meisten Klauseln verlangen eine unverzügliche Anzeige,
sonst kann der Versicherer die Leistung kürzen oder verweigern.
Die Fassade gehört meist zum Gemeinschaftseigentum.
Zuständig ist dann die Gebäudeversicherung der Eigentümergemeinschaft,
wenn sie Vandalismus einschließt.
Liegt der Schaden unter der Selbstbeteiligung, zahlt der Versicherer nichts.
Die Anzeige bei der Polizei sollten Sie trotzdem erstatten.
Vermieter können die Beseitigung bei den Einkünften aus Vermietung geltend machen.
Für das selbst genutzte Haus geht das nicht.
Ja, auf behandelten Flächen lässt sich Farbe oft mit Wasser abwaschen.
Bei wiederholt besprühten Wänden lohnt sich das häufig.
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