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Versicherungsmakler / Versicherungsfragen / Wohngebäude

Zahlt die Gebäudeversicherung bei Vandalismus und Graffiti?

Kurz gesagt

Im Grundschutz zahlt die Gebäudeversicherung bei Vandalismus und Graffiti nicht, denn die Musterbedingungen nennen nur Feuer, Leitungswasser, Sturm, Hagel und Elementargefahren. Sie brauchen eine Klausel für böswillige Beschädigung. Graffiti ist darin oft extra begrenzt, ein Beispieltarif zahlt bis 7.500 Euro mit 250 Euro Selbstbeteiligung. Die Reinigung kostet etwa 40 bis 100 Euro je Quadratmeter.

Zahlt die Gebäudeversicherung bei Vandalismus und Graffiti?

Was es kostet

Veröffentlichte Reparaturkosten nach Vandalismus und Grenzen aus einem Bedingungswerk.

BeispielRichtwert
Graffiti von der Fassade entfernenetwa 40 bis 100 Euro je Quadratmeter
Gartenzaun ersetzen, Holz bis Natursteinetwa 40 bis 200 Euro je Meter
Briefkasten samt Montageetwa 200 bis 400 Euro
Aufgebrochenes Fenster samt Einbauetwa 500 bis 1.000 Euro
Graffitigrenze im Beispieltarif7.500 Euro je Fall, 15.000 Euro im Jahr

Kosten aus dem Ratgeber eines Versicherers und Grenzen aus veröffentlichten Besonderen

Bedingungen, Stand Oktober 2026.

Die Fläche im Rechenbeispiel ist ein Richtwert aus der Angebotspraxis.

Rechenbeispiel

Einfamilienhaus, Graffiti an der Garagenwand

Über Nacht besprühen Unbekannte zwölf Quadratmeter verputzte Wand. Der Eigentümer zeigt die Tat am Morgen bei der Polizei an.

Fläche12 m²
Reinigung (12 × 40 bis 100 Euro)480 bis 1.200 Euro
Selbstbeteiligung im Beispieltarif250 Euro
Erstattung mit Graffitiklausel230 bis 950 Euro
Erstattung im Grundschutz0 Euro

Mit Klausel trägt der Eigentümer nur die Selbstbeteiligung. Ohne Klausel zahlt er die ganze Reinigung selbst und kann sich nur an den Täter halten, wenn er gefunden wird.

Warum der Grundschutz bei Vandalismus nicht zahlt

Die Wohngebäudeversicherung zahlt nur für die Gefahren, die im Vertrag stehen. Nach A 1 der Musterbedingungen VGB 2022 sind das Brand, Blitzschlag, Explosion und verwandte Ereignisse, Leitungswasser, Sturm und Hagel und, wenn vereinbart, die weiteren Naturgefahren. Vandalismus und Graffiti stehen nicht in dieser Liste.

Ein umgetretener Zaun, ein zerkratztes Garagentor oder eine besprühte Fassade ist deshalb ohne Erweiterung kein Versicherungsfall. Schäden durch innere Unruhen schließen die Musterbedingungen in A 2.2 sogar ausdrücklich aus. Anders ist es, wenn ein Täter Feuer legt: Brand ist versichert, egal wer ihn verursacht hat.

Die Klausel für böswillige Beschädigung

Viele Versicherer bieten Vandalismus als Baustein oder in höheren Tarifen an, oft unter dem Namen böswillige Beschädigung. Gemeint ist jede vorsätzliche, unmittelbare Beschädigung oder Zerstörung versicherter Sachen durch fremde Personen.

Graffiti regeln die Bedingungen häufig gesondert. In einem veröffentlichten Bedingungswerk ist Graffiti als Verunstaltung durch Farben oder Lacke an Außenseiten des Gebäudes durch unbefugte Dritte versichert, begrenzt auf 7.500 Euro je Fall und 15.000 Euro im Jahr, mit 250 Euro Selbstbeteiligung. Andere Tarife verlangen, dass der Täter vorher eingedrungen ist. Dann ist eine besprühte Außenwand nicht gedeckt.

SchadenGrundschutzMit Vandalismusklausel
Graffiti an der Fassadeneinja, oft mit eigener Grenze
Zerstörter Zaun oder Briefkastenneinja, wenn fest mit dem Grundstück verbunden
Eingeworfene Fensterscheibenein, außer Glasbausteinja, oder über Glasversicherung
Brandstiftungja, als Brandja
Zerstörte Möbel nach Einbruchneinnein, das ist Hausrat

Was die Hausratversicherung übernimmt

Dringt ein Täter in die Wohnung ein und zerstört dort Sachen, ist das nach A 4.3 der Musterbedingungen VHB 2022 Vandalismus nach einem Einbruch. Die Hausratversicherung ersetzt dann Möbel, Technik und Kleidung.

Auch Schäden am Gebäude innerhalb der Wohnung, die bei Vandalismus nach einem Einbruch entstehen, zählen nach A 13.2.7 VHB 2022 zu den Reparaturkosten der Hausratversicherung. Für Graffiti außen und für Zaun, Tor oder Carport ist sie dagegen nicht zuständig.

Grenzen, die Sie kennen sollten

Auch mit Klausel zahlt der Versicherer meist nur bis zu einer Entschädigungsgrenze und zieht eine Selbstbeteiligung ab. Bei einer kleinen Schmiererei von zwei Quadratmetern bleibt nach Abzug der Selbstbeteiligung oft wenig übrig. Bei einer großflächig besprühten Fassade mit Gerüst ist eine niedrige Grenze schnell erreicht.

Lose Gegenstände wie Gartenmöbel gehören nicht zum Gebäude und sind auch mit Klausel nicht versichert. Für Nebengebäude wie Garage oder Schuppen können eigene Regeln gelten. In einem Mehrfamilienhaus gehört die Fassade meist zum Gemeinschaftseigentum, dann ist die Gebäudeversicherung der Eigentümergemeinschaft gefragt.

Täter, Strafanzeige und Rückgriff

Graffiti ist strafbar: Nach § 303 Absatz 2 StGB ist es Sachbeschädigung, das Erscheinungsbild einer fremden Sache unbefugt erheblich und nicht nur vorübergehend zu verändern. Erstatten Sie Anzeige, auch gegen Unbekannt. Viele Klauseln verlangen sie ohnehin, und ohne Anzeige kann der Versicherer die Leistung kürzen oder verweigern.

Zahlt Ihr Versicherer, geht Ihr Anspruch gegen den Täter nach § 86 VVG auf ihn über, soweit er den Schaden ersetzt hat. Den Teil, den er nicht zahlt, etwa die Selbstbeteiligung, können Sie weiter selbst vom Täter verlangen.

Schritt für Schritt

  1. Schaden fotografieren, mit Datum und einem Maßstab im Bild.
  2. Anzeige bei der Polizei erstatten, auch gegen Unbekannt, und das Aktenzeichen notieren.
  3. Im Vertrag nach Vandalismus, böswilliger Beschädigung und Graffiti suchen.
  4. Schaden unverzüglich dem Versicherer melden und Fotos mitschicken.
  5. Kostenvoranschlag eines Fachbetriebs einholen und die Reinigung abstimmen.
  6. Graffiti zügig entfernen lassen, frische Farbe geht leichter ab und lockt weniger Nachahmer.

Checkliste

  • Klausel für böswillige Beschädigung im Vertrag
  • Graffiti an Außenwänden ausdrücklich eingeschlossen
  • Kein Eindringen als Voraussetzung für Vandalismus außen
  • Entschädigungsgrenze passt zur Größe der Fassade
  • Selbstbeteiligung für Graffiti bekannt
  • Zaun, Tor, Carport und Nebengebäude mitversichert

Häufige Fehler

  • Graffiti selbst mit Lösungsmittel bearbeiten, bevor der Versicherer den Schaden gesehen hat
  • Keine Anzeige erstatten, weil der Täter ohnehin unbekannt ist
  • Annehmen, Vandalismus sei in jeder Gebäudeversicherung enthalten
  • Nur auf die Klausel achten und die niedrige Graffitigrenze übersehen

Fragen und Antworten

Häufig gefragt

Ist Graffiti am Haus versichert?

Nur mit einer Klausel, die Graffiti ausdrücklich einschließt.

Im Grundschutz nach den Musterbedingungen ist es nicht versichert.

Zahlt die Hausratversicherung Graffiti an der Fassade?

Nein.

Die Hausratversicherung zahlt Vandalismus in der Wohnung nach einem Einbruch, nicht die Außenwand.

Muss ich Vandalismus bei der Polizei anzeigen?

Ja.

Die meisten Klauseln verlangen eine unverzügliche Anzeige,

sonst kann der Versicherer die Leistung kürzen oder verweigern.

Wer zahlt Graffiti am Mehrfamilienhaus?

Die Fassade gehört meist zum Gemeinschaftseigentum.

Zuständig ist dann die Gebäudeversicherung der Eigentümergemeinschaft,

wenn sie Vandalismus einschließt.

Lohnt sich die Meldung bei einem kleinen Schaden?

Liegt der Schaden unter der Selbstbeteiligung, zahlt der Versicherer nichts.

Die Anzeige bei der Polizei sollten Sie trotzdem erstatten.

Kann ich die Kosten von der Steuer absetzen?

Vermieter können die Beseitigung bei den Einkünften aus Vermietung geltend machen.

Für das selbst genutzte Haus geht das nicht.

Hilft eine Schutzbeschichtung gegen Graffiti?

Ja, auf behandelten Flächen lässt sich Farbe oft mit Wasser abwaschen.

Bei wiederholt besprühten Wänden lohnt sich das häufig.

Quellen

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