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Versicherungsmakler / Versicherungsfragen / Wohngebäude

Zahlt die Versicherung, wenn Regenwasser durch Dach oder Fenster eindringt?

Kurz gesagt

Zahlt die Versicherung, wenn Regenwasser durch Dach oder Fenster eindringt? Nur, wenn vorher Sturm ab Windstärke 8 oder Hagel das Dach oder Fenster beschädigt hat. Dann zahlt die Gebäudeversicherung Dach und Nässeschaden, die Hausratversicherung die Möbel. Regen durch ein offenes Fenster, ein altes undichtes Dach oder eine verstopfte Rinne ist nicht versichert.

Zahlt die Versicherung, wenn Regenwasser durch Dach oder Fenster eindringt?

Was es kostet

Was Reparaturen am Dach nach eindringendem Regen kosten, nach veröffentlichten Handwerkerpreisen, Stand 2026.

BeispielRichtwert
Dachreparatur oder Dacheindeckungetwa 50 bis 200 Euro je Quadratmeter
Gerüstetwa 6 bis 12 Euro je Quadratmeter
Dachziegel je nach Materialetwa 5 bis 55 Euro je Quadratmeter
Alte Ziegel und Dämmung entsorgen, 50 Quadratmeteretwa 1.500 bis 2.500 Euro
Trocknung, Fläche bis 20 Quadratmeteretwa 400 bis 800 Euro

Stand Oktober 2026, aus veröffentlichten Handwerkerpreisen.

Die Beträge im Rechenbeispiel sind Richtwerte aus der Angebotspraxis und hängen von Dachform,

Material und Region ab.

Rechenbeispiel

Sturm mit 80 Kilometern je Stunde deckt 12 Quadratmeter Dach ab, Regen dringt ins Dachgeschoss

So setzt sich der versicherte Schaden zusammen, wenn Sturm die Ursache ist.

Notabdeckung durch den Dachdeckeretwa 300 Euro
Dach neu eindecken, 12 Quadratmeteretwa 600 bis 2.400 Euro
Gerüst für das Dachetwa 600 Euro
Trocknung und Malerarbeiten im Dachgeschossetwa 1.500 Euro
Nasses Bett und TeppichHausratversicherung

Rund 3.000 bis 4.800 Euro zahlt die Gebäudeversicherung, abzüglich Selbstbeteiligung. War das Fenster nur offen und kein Sturm im Spiel, zahlen Sie alles selbst.

Ohne Sturm oder Hagel kein versicherter Regenschaden

Regenwasser, das durch Dach oder Fenster eindringt, ist für sich allein kein versichertes Ereignis. Die Musterbedingungen schließen Witterungsniederschläge im Baustein Leitungswasser aus. Versichert ist der Regen erst, wenn Sturm oder Hagel vorher eine Öffnung in das Gebäude gerissen haben, etwa abgedeckte Ziegel oder ein zerschlagenes Fenster.

Dann zahlt die Gebäudeversicherung über den Baustein Sturm und Hagel das beschädigte Dach und die Nässeschäden an Decken und Wänden. Möbel und Teppiche zahlt die Hausratversicherung, wenn sie Sturm und Hagel einschließt.

Die häufigsten Fälle beim Regenwasser im Überblick

Ob Regenwasser versichert ist, hängt fast immer an der Frage, wie die Öffnung entstanden ist. Die Tabelle zeigt typische Fälle nach den Musterbedingungen.

SituationGebäudeversicherungHinweis
Sturm deckt Ziegel ab, Regen dringt ins Dachgeschossja, Sturm und HagelWindstärke 8 oder Nachweis nach A 5.1.1
Hagel zerschlägt ein Dachfenster, Regen läuft hineinjaHagel ist mitversichert
Fenster gekippt gelassen, Gewitterregen dringt einneinnicht ordnungsgemäß geschlossen
Altes Dach undicht, ohne SturmneinVerschleiß, Instandhaltung des Eigentümers
Regenrinne verstopft, Wasser läuft in die FassadeneinRegenrinnen sind kein Leitungswasser
Regenfallrohr im Haus platztja, als Leitungswasserinnen verlaufende Regenrohre sind eingeschlossen
Starkregen überflutet Grundstück und Kellernur mit ElementarbausteinÜberschwemmung nach A 5.4.1

Undichtes Dach durch Alter oder Mängel

Tropft es bei jedem Regen durch das Dach, ohne dass ein Sturm war, liegt Verschleiß vor. Den trägt der Eigentümer selbst. Die Musterbedingungen verlangen sogar, Dächer in ordnungsgemäßem Zustand zu halten und Mängel unverzüglich zu beseitigen. Wer ein bekannt undichtes Dach nicht repariert, riskiert auch bei einem späteren Sturmschaden eine Kürzung.

Eine Besonderheit gibt es beim Regenrohr: Tritt Regenwasser aus Rohren der Regenentwässerung aus, die innerhalb des Gebäudes verlaufen, gilt das nach den Musterbedingungen als Leitungswasser. Der Ausschluss für Witterungsniederschläge greift dann nicht.

Starkregen und Überschwemmung

Dringt Regenwasser nicht durch Dach oder Fenster ein, sondern läuft es nach einem Starkregen über das Grundstück in Keller und Erdgeschoss, ist das eine Überschwemmung. Sie ist nur über den Baustein für weitere Naturgefahren versichert, den Elementarschutz.

Läuft Regen vom Balkon oder von der Terrasse ins Haus, weil der Ablauf mit Laub verstopft ist, zahlt meist auch der Elementarschutz nicht. Hier hilft nur Vorbeugen: Abläufe und Rinnen im Herbst reinigen.

Was nach dem Sturm mit eindringendem Regenwasser zu tun ist

Nach einem Sturm müssen Sie den Schaden nach Möglichkeit abwenden und mindern (Paragraf 82 VVG). Decken Sie das beschädigte Dach provisorisch ab, etwa mit einer Plane durch einen Dachdecker, damit nicht noch mehr Regenwasser eindringt. Gebotene Kosten für diese Notmaßnahme muss der Versicherer erstatten (Paragraf 83 VVG).

Machen Sie Fotos von Dach, Fenster und Nässe, bevor repariert wird, und notieren Sie Datum und Uhrzeit des Sturms. Ist die Windstärke für Ihren Ort nicht feststellbar, reicht der Nachweis, dass der Wind in der Umgebung intakte Gebäude beschädigt hat oder der Schaden am einwandfreien Haus nur durch Sturm entstanden sein kann.

Schritt für Schritt

  1. Eindringendes Wasser auffangen und Strom in nassen Räumen abschalten.
  2. Fotos von Dach, Fenster und Nässeschäden machen.
  3. Dachdecker für eine Notabdeckung beauftragen.
  4. Schaden sofort der Gebäudeversicherung, Möbel der Hausratversicherung melden.
  5. Datum und Uhrzeit des Sturms notieren, bei Bedarf Wetterdaten anfordern.
  6. Reparatur erst nach Rücksprache mit dem Versicherer beauftragen, wenn möglich.

Checkliste

  • Sturm und Hagel im Vertrag eingeschlossen
  • Elementarbaustein für Starkregen geprüft
  • Dach und Rinnen jährlich kontrolliert
  • Fenster bei Abwesenheit geschlossen
  • Fotos und Rechnungen gesammelt

Häufige Fehler

  • Fenster gekippt lassen, wenn Unwetter angesagt ist
  • Ein undichtes Dach jahrelang nicht reparieren
  • Den Schaden reparieren, bevor er dokumentiert ist
  • Starkregen im Keller über die normale Gebäudeversicherung melden, ohne Elementarbaustein

Fragen und Antworten

Häufig gefragt

Zahlt die Versicherung, wenn es durch ein offenes Fenster hereinregnet?

Nein.

Regen durch nicht ordnungsgemäß geschlossene Fenster ist ausgeschlossen.

Ab welcher Windstärke zahlt die Gebäudeversicherung?

Nach den Musterbedingungen ab Windstärke 8, also mindestens 62 Kilometer je Stunde.

Ist ein undichtes Flachdach versichert?

Nur, wenn Sturm oder Hagel die Undichtigkeit verursacht haben.

Alterung und Baumängel sind nicht versichert.

Wer zahlt die Möbel, wenn es nach einem Sturm hereinregnet?

Die Hausratversicherung, wenn Sturm und Hagel eingeschlossen sind.

Zahlt die Versicherung bei Starkregen ohne Sturm?

Nur bei einer Überschwemmung des Grundstücks und nur mit Elementarbaustein.

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