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Offshore-Windpark: Darf ich durchfahren, und was gilt bei einem Schaden?
Kurze Antwort
Durchfahren ist nicht erlaubt: Um Offshore-Windparks in der deutschen Wirtschaftszone von Nord- und Ostsee gelten Sicherheitszonen von meist 500 Metern, die auch Sportboote nicht befahren dürfen. Wer dort eine Anlage rammt, haftet, und die Kasko kann sich auf den Verstoß stützen.
Wer auf dem Weg nach Helgoland, Dänemark oder quer über die Ostsee unterwegs ist, sieht sie schon von weitem: Reihen von Windenergieanlagen mitten auf See. Der Weg durch den Park sähe auf der Karte oft kürzer aus. Für die deutsche ausschließliche Wirtschaftszone (AWZ) legt die Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt (GDWS) im Einvernehmen mit dem Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) per Allgemeinverfügung um jeden Windpark eine Sicherheitszone fest, in der Regel 500 Meter gemessen vom äußeren Rand der Anlagen. Diese Zone darf nicht befahren werden, auch nicht mit dem Sportboot.
Ausgenommen sind nach den Verfügungen nur Fahrzeuge, die der Forschung, der Errichtung, der Wartung, der Versorgung und dem Betrieb der Anlagen und Kabel dienen, sowie Fahrzeuge für Bergung und Rettung. In der Zone sind außerdem Ankern, Angeln und jede Art der Fischerei untersagt. Die Verfügungen werden immer wieder neu gefasst, für mehrere Parks zuletzt im Herbst 2025, und im Küstenmeer innerhalb der Zwölfmeilenzone sowie in den Nachbarländern gelten eigene Regeln. Maßgeblich ist deshalb der aktuelle Stand: in der berichtigten Seekarte, in den Nachrichten für Seefahrer des BSH und auf ELWIS, dem Informationsportal der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung.
Planen Sie die Route also um den Park herum und mit Abstand, denn zwischen den Anlagen herrscht Servicebetrieb, und Fundamente und Kabel sind nicht dafür gebaut, dass ein Boot dagegen treibt. Kommt es doch zu einer Kollision mit einer Anlage, fordert der Betreiber Schadenersatz, und Reparaturen auf See sind teuer; prüfen Sie deshalb, ob die Deckungssumme Ihrer Haftpflicht dazu passt. Für den Schaden am eigenen Boot ist die Kasko zuständig. Viele Kaskobedingungen schließen aber Schäden aus, die durch Verstöße gegen behördliche Vorschriften entstehen, und das unerlaubte Einfahren in eine gesperrte Zone ist ein solcher Verstoß.
In unseren Kaskobedingungen ist die Kollision mit festen Gegenständen ab Basis Plus als Unfall des Fahrzeugs versichert, Ziffer A.3.1.1. Ausgeschlossen sind dort aber Schäden, die durch Verstöße gegen behördliche Vorschriften verursacht sind, in der Basis Ziffer A-5.2 k, in Basis Plus und Premium A-6.2 k. Wer in eine gesperrte Sicherheitszone einfährt und dort eine Anlage rammt, setzt damit den Kaskoschutz aufs Spiel. Forderungen des Betreibers prüft unsere Wassersport-Haftpflicht nach Ziffer A-4.1, wehrt unberechtigte ab und stellt Sie von berechtigten frei; die Höchstsumme steht in Ihrem Versicherungsschein.
Zum Merken
500 Meter
Sicherheitszone um die Anlagen in der Regel
Ausnahmen
nur Bau, Wartung, Versorgung, Betrieb, Bergung und Rettung
Um den Park herum planen, nicht hindurch.
Fragen und Antworten
Häufige Fragen
Darf ich mit dem Segelboot durch einen Offshore-Windpark fahren?
In der deutschen Wirtschaftszone von Nord- und Ostsee nicht. Die Allgemeinverfügungen der GDWS sperren die Sicherheitszonen um die Parks für alle Fahrzeuge außer denen für Bau, Wartung, Versorgung, Betrieb, Bergung und Rettung. Eine Ausnahme für Sportboote gibt es dort nicht.
Wie groß ist die Sicherheitszone um einen Windpark?
In der Regel 500 Meter, gemessen vom äußeren Rand der Anlagen. Wo zwei Zonen aneinandergrenzen, kann sie kleiner sein. Die genauen Grenzen stehen in der Verfügung und in der berichtigten Seekarte.
Wo finde ich die aktuellen Regeln?
In den Nachrichten für Seefahrer des BSH, auf ELWIS und in der berichtigten Seekarte. Für das Küstenmeer und für Windparks in Nachbarländern gelten eigene Regeln, die Sie vor dem Törn bei der zuständigen Behörde nachlesen.
Wer zahlt, wenn ich eine Windenergieanlage ramme?
Den Schaden an der Anlage fordert der Betreiber, das ist eine Frage der Haftpflicht. Den eigenen Schaden trägt die Kasko, sofern sie die Kollision deckt; wer verbotenerweise in die Sicherheitszone gefahren ist, muss mit einem Ausschluss wegen Verstoßes gegen behördliche Vorschriften rechnen.
NAMMERT Assekuradeur GmbH, Karl-Marx-Straße 4, 15711 Königs Wusterhausen, 03375 / 29 12 77
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