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Charter in Spanien: Welchen Befähigungsnachweis verlangt die Basis?
Kurze Antwort
Spanien erkennt beim Charter den Sportbootschein an, den Ihr Heimat- oder Wohnsitzland ausgestellt hat, wenn es zum Europäischen Wirtschaftsraum gehört. Für welches Boot und Revier er reicht, prüft die Basis, und das klären Sie vor der Buchung schriftlich.
Mallorca, Ibiza, Menorca und die Costa Brava sind beliebte Charterreviere, und viele Crews fragen sich vor der Buchung, ob ihr Schein dort gilt. Das spanische Recht regelt die Scheine für Sportboote im Real Decreto 875/2014. Für Charterer aus dem Ausland ist eine Vorschrift daraus entscheidend: Sportboote unter spanischer Flagge dürfen an Personen vermietet werden, die einen gültigen Sportbootschein ihres Staatsangehörigkeits- oder Wohnsitzlandes besitzen, wenn dieses Land zum Europäischen Wirtschaftsraum gehört oder in einer Anlage der Verordnung aufgeführt ist. Wer einen passenden deutschen oder österreichischen Schein hat, braucht also keinen spanischen.
Ohne Schein durften in Spanien bisher auch gemietete kleine Motorboote bis fünf Meter Länge und 15 PS gefahren werden, tagsüber und höchstens zwei Seemeilen vom Abfahrtsort. Nach einer Änderung durch das Real Decreto 1188/2025 gilt diese Ausnahme ab dem 1. Oktober 2026 nur noch für den privaten Gebrauch; wer mietet, braucht dann auch für das kleine Boot einen Schein. Für eine Charteryacht war ohnehin immer einer nötig. Dort kommt es darauf an, dass Ihr Schein für das Meer gilt, ein reiner Binnenschein genügt nicht. Viele Basen erkennen gängige Scheine für See und das ICC an und fragen zusätzlich nach Erfahrung, etwa nach gesegelten Meilen. Für das UKW-Funkgerät wird häufig ein Funkzeugnis wie das SRC erwartet, oft von mindestens einer Person der Crew.
Lassen Sie sich vor der Buchung schriftlich bestätigen, dass die Basis Ihren Schein für das gebuchte Boot anerkennt; wer sich auf den Wohnsitz beruft, sollte ihn belegen können. Unterwegs werden bei Kontrollen Bootspapiere, Schein und Crewliste verlangt, halten Sie Ihre Dokumente deshalb griffbereit. Auf den Balearen ist das Ankern auf den Seegraswiesen aus Posidonia verboten, die Basis gibt dazu Revierunterlagen mit. Und für Schäden, die Sie mit dem Charterboot bei anderen anrichten, haften Sie persönlich; der Nachweis einer eigenen Skipperhaftpflicht gehört deshalb in die Mappe, auch wenn ihn keine Vorschrift verlangt.
Zum Merken
Ihr Schein
gilt beim Charter, wenn das Ausstellerland im EWR liegt
Die Basis
entscheidet, für welches Boot er reicht
Lassen Sie sich vor der Buchung schriftlich bestätigen, dass die Basis Ihren Schein für das gebuchte Boot anerkennt.
Fragen und Antworten
Häufige Fragen
Brauche ich für einen Charter in Spanien einen spanischen Schein?
Nein, wenn Sie einen gültigen Sportbootschein Ihres Heimat- oder Wohnsitzlandes im Europäischen Wirtschaftsraum haben. Welches Boot die Basis Ihnen damit übergibt, entscheidet sie selbst.
Reicht der Sportbootführerschein Binnen?
Nein, für das Meer braucht es einen Schein für See. Viele Basen erkennen gängige Scheine für See und das ICC an. Fragen Sie vor der Buchung schriftlich nach.
Kann ich in Spanien ein kleines Boot ohne Führerschein mieten?
Ab dem 1. Oktober 2026 nicht mehr. Die Ausnahme für Motorboote bis fünf Meter und 15 PS gilt dann nur noch für den privaten Gebrauch, ein Mietboot braucht einen Schein. Für eine Charteryacht galt das schon immer.
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