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Segelyacht liegt zur blauen Stunde in einer geschützten Bucht vor Anker, Ankerlicht im Masttop, ruhiges Wasser

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Nachtfahrverbot im Charter: wo darf nachts nicht gefahren werden?

Kurze Antwort

Ein Nachtfahrverbot steht meist nicht im Gesetz, sondern im Chartervertrag. Wer sich nicht daran hält und in der Nacht einen Schaden baut, riskiert die Kaution und darüber hinaus die persönliche Haftung, selbst wenn die Kaution eigentlich reduziert war.

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Wer in der Adria oder in der Ägäis chartert, findet im Vertrag häufig einen Satz, der die Fahrt zwischen Sonnenuntergang und Sonnenaufgang untersagt oder auf bestimmte Strecken begrenzt. Das ist in aller Regel keine staatliche Vorschrift für jedermann, sondern eine Bedingung des Vercharterers, teils ergänzt durch örtliche Regeln für gewerblich vercharterte Yachten. Gelesen wird dieser Satz selten, und genau deshalb kostet er im Schadenfall Geld. Lesen Sie ihn vor der Buchung und planen Sie den Törn danach, nicht umgekehrt.

Der Grund ist nüchtern. Nachts sehen Sie unbeleuchtete Fischernetze, Bojen und niedrige Felsen kaum, fremde Ankerbuchten sind schwer einzuschätzen, und eine Crew im Urlaub ist nach einem langen Tag nicht in der Verfassung, in der sie eine Nachtfahrt fahren sollte. Die Basen wissen das aus ihren eigenen Schadenakten. Dieselbe Erfahrung steckt hinter Regeln, die das Ankern über Nacht in bestimmten Buchten oder das Anlaufen bestimmter Häfen bei Dunkelheit ausschließen.

Wenn Sie nachts trotzdem fahren und dabei etwas passiert, hat das zwei Seiten. Gegenüber der Basis haben Sie gegen den Vertrag verstoßen, und das kann die Kautionsregelung aushebeln, auch eine reduzierte Kaution oder eine Kautionsversicherung. Gegenüber Dritten haften Sie ohnehin persönlich für den Schaden, den Sie anrichten. Planen Sie deshalb Etmale, die bei Tageslicht zu schaffen sind, halten Sie Reserve für Wind und Welle vor, und laufen Sie lieber eine Bucht früher an. Muss es in der Dämmerung doch einmal weitergehen, rufen Sie vorher die Basis an und lassen Sie sich die Ausnahme bestätigen.

Zum Merken

Vertrag

Das Nachtfahrverbot steht meist im Chartervertrag, nicht im Gesetz

Folge

Ein Verstoß kann die Kautionsregelung aushebeln

Planen Sie Etmale, die bei Tageslicht zu schaffen sind, und laufen Sie lieber eine Bucht früher an.

Fragen und Antworten

Häufige Fragen

Ist Nachtfahrt im Charter überall verboten?

Nein, das hängt vom Revier und vor allem vom Chartervertrag ab. Manche Basen verbieten die Fahrt bei Dunkelheit ganz, andere nur auf bestimmten Strecken oder außerhalb bestimmter Zeiten. Maßgeblich ist der Text, den Sie unterschrieben haben.

Was kostet ein Schaden in der Nacht?

Neben dem Schaden selbst die Kaution, weil ein Vertragsverstoß die vereinbarte Begrenzung aushebeln kann. Gegenüber Dritten haften Sie persönlich, unabhängig davon, was die Basis mit Ihnen vereinbart hat.

Darf ich nachts in einer Bucht vor Anker liegen?

Ankern ist etwas anderes als Fahren und in aller Regel erlaubt, sofern der Vertrag und die örtlichen Regeln das nicht ausschließen. Manche Reviere schützen den Grund und lassen nur Bojenfelder zu, das steht in den Revierinformationen der Basis.

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