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Piraterie auf Langfahrt: Ist das versichert, und welche Gebiete sind heikel?
Kurze Antwort
Piraterie steht in vielen Bedingungswerken nicht als eigener Begriff; ob ein Überfall versichert ist oder nicht, entscheidet der Wortlaut zu Diebstahl, Raub und Gewalt. Als heikel nennen IMB und Auswärtiges Amt etwa Somalia, Golf von Aden, Golf von Guinea und Straße von Singapur.
Wer mit dem eigenen Boot um die Welt segelt, plant Routen durch den Indischen Ozean, entlang Westafrikas oder durch Südostasien, und irgendwann taucht die Frage auf: Was ist mit Piraterie? Das Wort umfasst auf Langfahrt sehr Verschiedenes, vom nächtlichen Diebstahl des Außenborders vor Anker über einen Überfall mit Waffen bis zu Angriffen auf Schiffe in Konfliktgebieten. Für die Versicherung zählt genau diese Unterscheidung, denn je nach Hergang greifen andere Klauseln. Ob ein Schaden versichert ist oder nicht, entscheidet sich also nicht am Wort Piraterie, sondern am Ablauf.
Als Piraterie-Gebiete nennt das Piracy Reporting Centre des International Maritime Bureau (IMB) seit Jahren vor allem die Gewässer vor Somalia und den Golf von Aden, den Golf von Guinea vor Westafrika und die Straße von Singapur. Das Auswärtige Amt warnt in seinen Reise- und Sicherheitshinweisen zu Somalia ausdrücklich vor Piratenangriffen vor der Küste. Im südlichen Roten Meer und im Golf von Aden kommen Angriffe auf Schiffe im Zusammenhang mit dem Konflikt im Jemen hinzu. Die Lage ändert sich, deshalb gehört vor jeder Etappe der aktuelle Stand dieser Stellen in die Routenplanung.
Im Vertrag lesen Sie drei Stellen: was beim Diebstahl versichert ist (nur das ganze Boot oder auch Teile und Ausrüstung), ob mut- und böswillige Handlungen Dritter gedeckt sind, und welche Gefahren ausgeschlossen sind, typischerweise Krieg, Terror, politische Gewalt und Beschlagnahme. Wie ein bestimmter Überfall einzuordnen ist, kann im Einzelfall eine Auslegungsfrage sein, deshalb klären Sie eine geplante Route durch ein gewarntes Gebiet vorher schriftlich mit Ihrem Versicherer. Lösegeld und Entführung deckt eine Bootsversicherung nicht. Im Ernstfall gilt: Leben vor Sachwerten, keinen Widerstand leisten, danach den Vorfall dem IMB, der nächsten Behörde und dem Versicherer melden.
In unseren Kaskobedingungen kommt das Wort Piraterie nicht vor. Ab Basis Plus sind nach Ziffer A-3.1.4 der Diebstahl des ganzen Fahrzeugs, Einbruchdiebstahl, Diebstahl mit dem Fahrzeug verbundener Teile und mut- oder böswillige Handlungen unberechtigter Personen versichert, in der Basis nur der Diebstahl des gesamten Fahrzeugs. Ausgeschlossen sind Krieg, kriegsähnliche Ereignisse, terroristische und politische Gewalthandlungen sowie Beschlagnahme, in der Basis Ziffer A-5.1, in Basis Plus und Premium A-6.1. Die genannten Seegebiete liegen nur im weltweiten Fahrtgebiet (Ziffer A-2.2 e, in der Basis A-2.3 e); dort ist bei einer Standortveränderung von mehr als 300 Seemeilen das digitale NAMMERT-Logbuch zu führen. Wer eine Etappe durch ein Gebiet mit Piraterie-Warnung plant, fragt am besten vorher bei uns nach.
Zum Merken
Überfall aus Gewinnstreben
eine Frage von Diebstahl und mutwilliger Beschädigung im Vertrag
Krieg und politische Gewalt
in aller Regel ausgeschlossen
Die Route nach der amtlichen Lage planen, nicht nach der Police.
Fragen und Antworten
Häufige Fragen
Ist Piraterie in der Bootsversicherung versichert?
Das Wort steht in vielen Bedingungswerken nicht. Entscheidend ist, ob der Schaden als Diebstahl oder mut- und böswillige Handlung gedeckt ist oder unter einen Ausschluss für Krieg, Terror oder politische Gewalt fällt. Klären Sie eine Route durch ein gewarntes Gebiet vorher schriftlich.
Welche Seegebiete gelten als heikel?
Das IMB nennt vor allem die Gewässer vor Somalia und den Golf von Aden, den Golf von Guinea und die Straße von Singapur. Das Auswärtige Amt warnt zu Somalia vor Piratenangriffen. Den aktuellen Stand vor jeder Etappe prüfen.
Zahlt die Versicherung ein Lösegeld?
Nein, Lösegeld und Entführung sind kein Gegenstand einer Bootsversicherung. Dafür gibt es eigene Spezialverträge, die vor der Reise abgeschlossen werden müssen.
Was tue ich nach einem Überfall?
Zuerst die Crew in Sicherheit bringen, keinen Widerstand leisten. Danach den Vorfall dem Piracy Reporting Centre des IMB und der nächsten Behörde melden, alles dokumentieren und den Versicherer informieren.
NAMMERT Assekuradeur GmbH, Karl-Marx-Straße 4, 15711 Königs Wusterhausen, 03375 / 29 12 77
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