Startseite / Themen / Fahrtgebiet & Reise
Welche Lizenz verlangt Griechenland beim Bareboat-Charter?
Kurze Antwort
Für ein Boot ohne Skipper verlangt die Basis in Griechenland einen anerkannten Befähigungsnachweis und ein Funkzeugnis. Dazu kommt in aller Regel eine zweite erfahrene Person an Bord, die mit unterschreibt. Verbindlich sagt Ihnen das die Charterbasis vor der Buchung.
Bareboat heißt: Sie übernehmen das Boot ohne Skipper und führen es selbst. Griechenland lässt das zu, verlangt dafür aber einen Befähigungsnachweis, der für das gecharterte Boot und das Revier anerkannt wird, und ein Funkzeugnis für die Seefunkanlage an Bord. Welcher deutsche oder österreichische Schein dafür genügt, hängt vom Boot und von der Basis ab. Diese Auskunft holen Sie sich vor der Buchung schriftlich bei der Charterbasis, statt sich auf eine Forumsantwort oder auf einen Bekannten zu verlassen.
Eine Besonderheit überrascht viele beim ersten Törn in der Ägäis: In aller Regel wird eine zweite Person an Bord verlangt, die selbst seemännische Erfahrung hat und beim Check-in als Mitverantwortliche mit unterschreibt. Der Gedanke dahinter ist einfach, nämlich dass bei Ausfall des Skippers jemand das Boot sicher weiterführen kann. Ob dafür ein eigener Schein nötig ist oder eine glaubhafte Erfahrung genügt, handhaben die Basen unterschiedlich. Fragen Sie deshalb früh, wen Sie dafür in Ihrer Crew benennen, und klären Sie das, bevor die Buchung fest ist.
Praktisch bereiten Sie zwei Stapel vor. Der erste gehört zum Boot und liegt bei der Übergabe an Bord, darum kümmert sich die Basis. Der zweite gehört zu Ihnen: Befähigungsnachweis, Funkzeugnis, Ausweisdaten aller Mitfahrer für die Crewliste und der Chartervertrag mit den Zahlungsbelegen. Schicken Sie die Crewdaten, sobald sie feststehen, und nicht erst am Anreisetag. Ein Papier steht in keiner Vorschrift und zählt trotzdem: der Nachweis einer eigenen Skipperhaftpflicht, denn für Schäden, die Sie mit dem gecharterten Boot bei anderen anrichten, haften Sie persönlich.
Zum Merken
Schein
Anerkannter Befähigungsnachweis und Funkzeugnis für den Skipper
Zweiter
Eine zweite erfahrene Person an Bord, die mit unterschreibt
Lassen Sie sich vor der Buchung schriftlich bestätigen, welcher Schein genügt. Am Check-in ist es dafür zu spät.
Fragen und Antworten
Häufige Fragen
Reicht mein Sportbootführerschein See für Griechenland?
Das entscheidet nicht der Schein allein, sondern was vor Ort anerkannt wird und was die Basis für das konkrete Boot verlangt. Lassen Sie sich die Antwort vor der Buchung schriftlich geben, dann steht sie fest und Sie stehen nicht am Steg ohne Boot.
Warum verlangt die Basis einen zweiten Mann an Bord?
Damit bei Ausfall des Skippers jemand an Bord ist, der das Boot sicher weiterführen kann. Diese Person unterschreibt beim Check-in mit. Welche Erfahrung sie nachweisen muss, handhaben die Basen unterschiedlich, deshalb fragen Sie früh nach.
Brauche ich ein Funkzeugnis, wenn ich gar nicht funken will?
Ist eine Seefunkanlage an Bord, gehört ein passendes Funkzeugnis zur Ausrüstung des Skippers, unabhängig davon, ob Sie funken wollen. Im Notfall ist die Anlage das schnellste Mittel, und die Basis fragt beim Check-in danach.
Was passiert, wenn ein Mitsegler kurzfristig ausfällt?
Melden Sie den Wechsel der Basis, bevor Sie ablegen. Die angemeldete Crewliste soll mit den Menschen an Bord übereinstimmen. Eine rechtzeitige Änderung ist üblich, eine falsche Liste ist bei einer Kontrolle ein Problem.
Beratung deutschlandweit: NAMMERT Assekuradeur GmbH, Karl-Marx-Straße 4, 15711 Königs Wusterhausen bei Berlin, telefonisch unter 03375 / 29 12 77, per E-Mail an info@nammert.com und über WhatsApp. Wir betreuen Bootseigner in Deutschland, Österreich und Spanien.
Passender Schutz
Weitere Themen
Fahrtgebiet & Reise, 11 Themen
In 5 Minuten versichert.
Beitrag online berechnen, Police am selben Tag, oder rufen Sie uns an: 03375 / 29 12 77.
War das hilfreich?