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Weiße Segelyacht mit dem Heck an einer Steinmole in einem kleinen Hafen der türkischen Ägäis, auf dem Cockpittisch eine geschlossene Dokumentenmappe, dahinter Kiefernhügel und weiße Häuser

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Charter in der Türkei: Welche Papiere und Formalitäten brauche ich?

Kurze Antwort

Die Türkei gehört nicht zur EU, deshalb beginnt die Vorbereitung bei den Einreisepapieren. Für das Boot sorgt die Basis, Sie bringen einen anerkannten Befähigungsnachweis, meist ein Funkzeugnis und die Passdaten der Crew rechtzeitig mit.

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Die türkische Ägäis und die Küste zwischen Bodrum, Marmaris, Göcek und Fethiye gehören zu den beliebtesten Charterrevieren im östlichen Mittelmeer. Weil die Türkei nicht zur Europäischen Union gehört, fängt die Vorbereitung früher an als in Kroatien oder Italien: Welches Ausweisdokument Sie für die Einreise brauchen und wie lange es noch gültig sein muss, hängt von Ihrer Staatsangehörigkeit ab. Prüfen Sie das für jedes Crewmitglied in den Reise- und Sicherheitshinweisen des Auswärtigen Amts, und zwar vor der Buchung, nicht am Abend vor dem Abflug.

Die Papiere des Bootes besorgt die Charterbasis. Die Yacht fährt in aller Regel unter türkischer Flagge, Zulassung, Nachweise zur Ausrüstung und die Versicherung des Bootes liegen an Bord. Für die Anmeldung des Törns braucht die Basis die Passdaten aller Mitsegler, oft schon Wochen vorher, weil die Crewliste bei den Behörden gemeldet wird. Vom Skipper verlangt sie einen Befähigungsnachweis für See, viele Basen erkennen das ICC und gängige nationale Scheine an. Für das UKW-Funkgerät wird häufig ein Funkbetriebszeugnis wie das SRC erwartet, oft von mindestens einer Person an Bord. Welche Scheine gelten, lassen Sie sich schriftlich bestätigen.

Zwei Punkte überraschen Charterer in der Türkei regelmäßig. Erstens liegen viele griechische Inseln in Sichtweite, aber ein Abstecher dorthin ist ein Grenzübertritt mit Aus- und Einklarieren, und viele Charterverträge schließen ihn aus oder erlauben ihn nur mit Zustimmung der Basis. Zweitens wird in einigen Küstenregionen nachgehalten, wo Sie den Fäkaltank abpumpen lassen; die Basis erklärt das Verfahren bei der Übergabe. Für Schäden, die Sie mit dem gecharterten Boot bei anderen anrichten, haften Sie persönlich, der Nachweis einer eigenen Skipperhaftpflicht gehört deshalb in Ihre Mappe, auch wenn ihn keine Vorschrift verlangt.

Zum Merken

Basis

Zulassung, Ausrüstung, Versicherung des Bootes, Anmeldung des Törns

Sie

Einreisepapiere, Befähigungsnachweis, Funkzeugnis, Passdaten der Crew

Klären Sie Einreise und anerkannte Scheine vor der Buchung, nicht am Steg.

Fragen und Antworten

Häufige Fragen

Brauche ich für den Charter in der Türkei einen Reisepass?

Das hängt von Ihrer Staatsangehörigkeit ab. Maßgeblich sind die aktuellen Einreisebestimmungen, die das Auswärtige Amt veröffentlicht. Prüfen Sie sie für jedes Crewmitglied vor der Buchung, auch die geforderte Restgültigkeit des Dokuments.

Darf ich mit der Charteryacht zu den griechischen Inseln fahren?

Nur wenn der Chartervertrag es erlaubt. Die Fahrt ist ein Grenzübertritt mit Aus- und Einklarieren, viele Basen schließen sie deshalb aus oder verlangen eine vorherige Zustimmung. Fragen Sie vor der Buchung und lassen Sie sich die Antwort schriftlich geben.

Welchen Führerschein erkennt die Basis an?

Das entscheidet die Basis für das konkrete Boot. Viele erkennen das ICC und gängige nationale Scheine für See an, ein reiner Binnenschein reicht nicht. Dazu kommt häufig ein Funkzeugnis wie das SRC.

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