Startseite / Themen / Fahrtgebiet & Reise
Charter in Schweden und Dänemark: welche Papiere verlangen die Basen?
Kurze Antwort
Schweden und Dänemark schreiben Freizeitskippern für viele Boote weniger vor als Deutschland. Die Charterbasen verlangen trotzdem in aller Regel einen Befähigungsnachweis für See und ein Funkzeugnis, und was sie anerkennen, lassen Sie sich vor der Buchung schriftlich geben.
Ein Charter in Schweden und Dänemark führt in zwei sehr unterschiedliche Reviere: in die Schären an der schwedischen Westküste und vor Stockholm, mit Felsen dicht unter der Oberfläche, und in die Dänische Südsee mit flachem Wasser, engen Fahrrinnen und kurzen Schlägen zwischen den Inseln. Welche Papiere die Basen verlangen, ist sich trotzdem ähnlich. Zulassung, Ausrüstungsnachweise und die Versicherung des Bootes besorgt die Charterbasis, diese Papiere liegen an Bord. Um den Befähigungsnachweis des Skippers, das Funkzeugnis und die Ausweise der Crew kümmern Sie sich selbst.
Die gesetzlichen Vorgaben für Freizeitskipper sind in beiden Ländern für viele Boote zurückhaltender als in Deutschland. Daraus folgt aber nicht, dass Sie ohne Schein chartern können. Die Basen verlangen in aller Regel einen Befähigungsnachweis für See, der zu Größe und Revier des Bootes passt, häufig das ICC oder einen gleichwertigen nationalen Schein, und für das UKW-Funkgerät ein Funkbetriebszeugnis wie das SRC. Manche Basen fragen zusätzlich nach Erfahrung als Skipper. Lassen Sie sich vor der Buchung schriftlich bestätigen, welche Scheine für das gebuchte Boot anerkannt werden, statt sich auf Auskünfte aus einem Forum zu verlassen.
Unterwegs kommt es mehr auf Seemannschaft an als auf Formalitäten. In den Schären wird oft mit dem Bug am Felsen und einem Heckanker festgemacht, und die Seekarte muss ständig mitlaufen, weil Untiefen dicht neben dem Fahrwasser liegen. In der Dänischen Südsee lohnt der Blick auf Wassertiefe und Betonnung, denn außerhalb der Rinnen wird es schnell flach, und der Wasserstand schwankt mit dem Wind. Nehmen Sie Ausweise für alle an Bord mit, auch innerhalb der EU. Für Schäden, die Sie mit dem gecharterten Boot bei anderen anrichten, haften Sie persönlich; der Nachweis einer eigenen Skipperhaftpflicht gehört deshalb in die Mappe, auch wenn ihn keine Vorschrift verlangt.
Zum Merken
Basis
Zulassung, Ausrüstung und Versicherung des Bootes
Sie
Befähigungsnachweis, Funkzeugnis und Ausweise der Crew
Weniger Vorschrift heißt nicht weniger Schein: Die Basis entscheidet, was sie anerkennt.
Fragen und Antworten
Häufige Fragen
Brauche ich in Schweden einen Bootsführerschein für den Charter?
Für den Charter entscheidet vor allem die Basis. Auch wo das Gesetz für ein Freizeitboot keinen Schein vorschreibt, verlangen die Basen in aller Regel einen Befähigungsnachweis für See. Lassen Sie sich vor der Buchung schriftlich sagen, welcher reicht.
Wird das ICC in Schweden und Dänemark anerkannt?
Viele Basen erkennen das ICC an, ebenso gängige nationale Scheine für See. Verbindlich ist die Auskunft der Basis für das konkrete Boot, holen Sie sie schriftlich ein.
Was ist beim Anlegen in den Schären anders?
Häufig wird mit dem Bug am Felsen und einem Heckanker festgemacht, die Leinen an Felshaken oder Ringen an Land. Lassen Sie sich das bei der Übergabe zeigen und prüfen Sie die Wassertiefe vor dem Anlaufen.
NAMMERT Assekuradeur GmbH, Karl-Marx-Straße 4, 15711 Königs Wusterhausen, 03375 / 29 12 77
Passender Schutz
Weitere Themen
Fahrtgebiet & Reise, 24 Themen
In 5 Minuten versichert.
Beitrag online berechnen, Police am selben Tag, oder rufen Sie uns an: 03375 / 29 12 77.
War das hilfreich?