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Yachtcharter in Frankreich: welchen Schein und welche Papiere brauche ich?
Kurze Antwort
Was zum Boot gehört, besorgt die Charterbasis und legt es an Bord. Befähigungsnachweis, Funkzeugnis, Ausweise und Crewdaten bringen Sie mit, und welche Scheine die Basis für das gebuchte Boot anerkennt, lassen Sie sich vor der Buchung schriftlich bestätigen.
Frankreich bietet sehr unterschiedliche Charterreviere: die Côte d'Azur mit ihren Inseln vor Hyères, Korsika mit dem Übergang nach Sardinien, die Bretagne mit Gezeiten und starken Strömungen und dazu die Kanäle im Binnenland. Die Papiere teilen sich aber überall ähnlich auf. Zulassung, Nachweise zur Sicherheitsausrüstung und die Versicherungsbestätigung des Bootes besorgt die Charterbasis, sie liegen an Bord. Um sich selbst und die Crew kümmern Sie sich: ein Befähigungsnachweis für den Skipper, Ausweise für alle an Bord und die Angaben für die Crewliste.
Beim Führerschein lohnt der genaue Blick. Das französische Recht knüpft die Pflicht zu einem Führerschein vor allem an die Motorleistung des Bootes; die Charterbasis verlangt aber in aller Regel unabhängig davon einen Befähigungsnachweis, der zu Fahrzeug und Revier passt. Viele Basen erkennen das ICC und gängige nationale Scheine für See an, ein reiner Binnenschein reicht für das Meer nicht. Für das UKW-Funkgerät wird häufig ein Funkbetriebszeugnis wie das SRC verlangt, oft von mindestens einer Person der Crew. In der Bretagne fragen manche Basen zusätzlich nach Erfahrung mit Gezeiten. Welche Scheine die Basis für das gebuchte Boot akzeptiert, lassen Sie sich vor der Buchung schriftlich geben.
Unterwegs können die Gendarmerie maritime, die Affaires maritimes und der Zoll kontrollieren, und dann werden Bootspapiere, Ihr Befähigungsnachweis und die Crewliste von Ihnen verlangt. Prüfen Sie beim Check-in deshalb, ob alles Bootsbezogene an Bord ist, und bewahren Sie die persönlichen Papiere griffbereit auf. An der Mittelmeerküste ist das Ankern über Seegraswiesen vielerorts eingeschränkt, und in Nationalparks wie Port-Cros gelten eigene Regeln; beides steht in den Revierunterlagen der Basis. Für Schäden, die Sie mit dem gecharterten Boot bei anderen anrichten, haften Sie persönlich, der Nachweis einer eigenen Skipperhaftpflicht gehört deshalb zu den Papieren, auch wenn ihn keine Vorschrift verlangt.
Zum Merken
Basis
Zulassung, Ausrüstungsnachweise, Versicherung des Bootes
Sie
Befähigungsnachweis, Funkzeugnis, Ausweise, Crewdaten
Lassen Sie sich vor der Buchung schriftlich bestätigen, welche Scheine die Basis anerkennt.
Fragen und Antworten
Häufige Fragen
Reicht mein Führerschein für einen Charter in Frankreich?
Das entscheidet nicht der Schein allein, sondern was die Basis für das konkrete Boot und Revier verlangt. Viele Basen erkennen das ICC und gängige Scheine für See an. Lassen Sie sich die Antwort vor der Buchung schriftlich geben, dann steht sie fest.
Brauche ich in Frankreich ein Funkzeugnis?
Wer das UKW-Funkgerät an Bord bedient, braucht in aller Regel ein Funkbetriebszeugnis wie das SRC. Viele Basen verlangen, dass mindestens eine Person der Crew es besitzt. Fragen Sie vor der Buchung nach.
Darf ich in Frankreich überall ankern?
Nein. An der Mittelmeerküste ist das Ankern über Seegraswiesen vielerorts eingeschränkt, und Nationalparks haben eigene Zonen und Bojenfelder. Die Basis gibt die Revierunterlagen mit, dort stehen die Grenzen.
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